Verwirrung um Halal-Kennzeichnung

Die Zahl der Produkte, welche mit einem Halal-Siegel ausgezeichnet sind, steigt stetig an. Was diese Siegel aussagen, wissen aber nur wenige; Vorurteile bestimmen häufig die Ansichten. Das schwerwiegendste: Halal-Fleisch stammt von betäubungslos geschlachteten Tieren. Unter dem Halal-Siegel wiederum wird aber auch Fleisch von betäubt geschlachteten Tieren angeboten, so gefunden im Supermarkt. Ein Bericht von Jan Pfeifer


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Halal/Helal bezeichnet im Islam alle Produkte, Dienstleistungen und Verhaltensweisen, die nach religiösen Vorschriften erlaubt sind; im Bereich der Lebensmittel und vor allem der Fleischerzeugnisse bedeutet dies: Gläubige Muslime dürfen nur das Fleisch bestimmter Tiere verzehren, die zusätzlich nach muslimischen Vorgaben geschlachtet wurden. So dürfen Muslime kein Schweinefleisch essen, kein Fleisch von verendeten Tieren oder solchen, die nicht Allah geweiht wurden. Deshalb muss der Schlachtvorgang von gläubigen Muslimen vorgenommen werden, die eigens für die Halal-Schlachtung vorgesehene Koranverse sprechen. Außerdem gehört zu den Vorgaben, dass das Tier durch Ausbluten nach dem Durchschneiden der Luft- und Speiseröhre sowie der beiden Schlagadern sterben muss. Weit verbreitet ist das Vorurteil, dass der Koran eine vorhergehende Betäubung des Tieres verbietet. Doch dies ist ein Missverständnis, das auf fehlende Verständigung und Information zurückzuführen ist. Ob ein Schlachttier vor der Tötung betäubt werden darf, wird nicht durch den Koran bestimmt, sondern durch Religionsgelehrte, welche die Schrift auslegen. Die Religionsgelehrten legen die Schriften unterschiedlich aus, daher bilden sich verschiedene Ansichten, die zum Teil großen Einfluss auf den Lebensstil haben.

Der Tierschutz spielt im Islam eine wichtige Rolle, vielen Nicht- Muslimen ist dies nicht bewusst. So heißt es im Koran, dass „es eine zwingende Verpflichtung für die Muslime ist, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich oder bewusst physische oder psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten“. Unter Berufung auf dieses Gebot verlangt etwa das Siegel des Europäischen Halal-Zertifizierungsinstitutes (EHZ) sogar eine Betäubung vor dem Kehlenschnitt. Lebensmittelrechtlich ist das Halal- Siegel jedoch nicht geschützt, jeder Hersteller darf seine Produkte damit bewerben. Diese Praxis führt dazu, dass es viele verschiedene Siegel gibt. Außerdem kommt es auch teilweise zu seltsamen Auswüchsen: So kam es zu Fällen, in denen ein Lebensmittelhersteller wohl aus Profitgier ein Produkt aus Schweineschmalz als Halal-Ware kennzeichnete – für den muslimischen Konsum gänzlich ungeeignet. Für verantwortungsbewusste Konsumenten ist dies ein Risiko. Weil man sich höhere Absatzzahlen verspricht, wird ein Großteil der in Belgien und Frankreich nach den Halal-Richtlinien geschlachteten Schafe und Rinder ohne Betäubung geschächtet; ihr Fleisch wird als Halal- Fleisch auch nach Deutschland eingeführt. Da die Schlachtmethode keiner Kennzeichnungspflicht unterliegt, kann so der unwissende Konsument auch in Deutschland Fleisch von betäubungslos geschlachteten Tieren kaufen, wenn er nur auf das Halal- Zeichen achtet. Auch große deutsche Firmen bewerben ihre Produkte mit dem Halal-Siegel. Auf Anfrage betont ein deutscher Geflügelbetrieb, dass für ihre Produkte nur Fleisch von Tieren verwendet wird, die unter Betäubung geschlachtet wurden.

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Das deutsche Tierschutzgesetz verbietet betäubungs-loses Schlachten nicht grundsätzlich, jedoch ist es für muslimische Metzger schwer, eine Ausnahme-genehmigung zu bekommen. Für eine Genehmigung muss der unbedingte Bedarf an Fleisch aus Schächtung nachgewiesen werden; die seelischen Nöte der Verbraucher, die kein Fleisch aus anderer Schlachtung essen können, müssen die Leiden und Schmerzen der Tiere übersteigen. Inwieweit ein solches Abwiegen von Leiden überhaupt möglich ist, bleibt hierbei äußerst fraglich. Da aber der Nachweis dieses Bedarfes durch direkte Mitwirkung der Endverbraucher geschehen muss, ist wenigstens für die deutsche Massenproduktion, die mit dem Halal-Siegel wirbt, ausgeschlossen, dass das Fleisch von unbetäubt geschächteten Tieren verarbeitet werden kann. Doch warum wird überhaupt geschächtet?

Blut gilt den Halal-Vorgaben nach als unrein, der Verzehr von Blut ist nicht erlaubt. Damit ein Tier möglichst schnell ausblutet, soll es während der Schlachtung noch leben. Wissenschaftliche Beobachtungen haben allerdings gezeigt, dass das Ausbluten eines unbetäubten Tieres mitunter sogar länger dauert als bei einem unter Betäubung stehenden Tier. Dies spricht auch im Sinne gläubiger Muslime für ein Abschaffen der grausamen Praxis, die Tiere bei vollem Bewusstsein zu schlachten.

Warum wird geschächtet?

Das Schächten ist die Bezeichnung für die rituelle Schlachtung von Tieren nach religiösen Vorschriften in Judentum und Islam. Die Schlachtung des Tieres erfolgt hierbei durch einen Schnitt durch Kehle und Halsschlagadern, traditionell wird das Tier vorher nicht betäubt. In Deutschland ist dieses Ritual nur in religiösen Ausnahmefällen gestattet; hierzu muss der direkte, dringende Bedarf beim Endverbraucher nachgewiesen werden. Doch bei der moderaten Auslegung der Religionen wird die nach dem Tierschutzgesetz vorgeschriebene Betäubung ausgeübt.

Was sagt das Halal-Siegel aus?

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Derzeit gibt es in Deutschland kein einheitliches Siegel, die Bezeichnung Halal ist zudem nicht geschützt. Jeder Hersteller darf seine Produkte mit diesem Namen bewerben. Prinzipiell soll Halal die Befolgung der Regeln des Korans garantieren. Dazu zählen im Bereich der Ernährung der Verzicht auf Schweinefleisch und Alkohol sowie die Einhaltung bestimmter Schlachtvorschriften, darunter auch die umstrittene betäubungslose Schächtung.

Ein aktion tier-Mitglied schickte uns vor wenigen Wochen einige Fotos, die die Verpackung von Hähnchenteilen einer bekannten Firma zeigen. Es wird eindeutig mit Halal-Fleisch geworben. aktion tier ging der Sache nach, schrieb die Firma an mit der Bitte um Klärung an. Die prompte Antwort ist eindeutig: Beim Halal-Fleisch werden die Tiere vor dem Schächten betäubt. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt nicht vor.

Bilder 1 und 2: © U. Dittmann


 
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