Pressearchiv 2006
|
Deutsches Tierhilfswerk e.V., Deutschlands große Tier- und Artenschutzorganisation Gericht nimmt Hungertod von Rehwild in Kauf Deutsches Tierhilfswerk e.V. empört über Urteil Berlin/München/Koblenz, 07.03.2006. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat einem Jagdpächter den von ihm beantragten Genehmigungsantrag zur Fütterung von Schalenwild abgelehnt. Nach den Rechtsvorschriften ist eine solche Fütterung nur beim Vorliegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei Naturkatastrophen zulässig. Die Richter sahen diese Voraussetzung als nicht gegeben an. Begründet wurde dies damit, dass zwar der jetzige Winter, der seit neun Jahren kälteste Winter sei, daraus aber noch keine Notlage für das Schalenwild zu erkennen sei. Gerichtsbekannt sei nämlich, dass die Tiere schon im Herbst eine Speckschicht anlegen würden, weshalb während der kalten Monate nur ein verringerter Nahrungsbedarf besteht. Judith Schmalzl, vom Deutschen Tierhilfswerk e.V. München führt dazu aus: "Leider trifft das hier nicht zu. Es geht nämlich darum, dass die Tiere wegen der geschlossenen Schneedecke nicht mehr an die Nahrung gelangen, die sie selbst bei geringerem Kalorienbedarf im Winter immer noch zum Überleben brauchen." |
|
| erstellt am: 07.03.2006 |