Pressearchiv 2006

Deutsches Tierhilfswerk e.V.,
Deutschlands große Tier- und Artenschutzorganisation

Gericht nimmt Hungertod von Rehwild in Kauf
Deutsches Tierhilfswerk e.V. empört über Urteil

Berlin/München/Koblenz, 07.03.2006. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat einem Jagdpächter den von ihm beantragten Genehmigungsantrag zur Fütterung von Schalenwild abgelehnt. Nach den Rechtsvorschriften ist eine solche Fütterung nur beim Vorliegen besonderer Witterungsbedingungen oder bei Naturkatastrophen zulässig. Die Richter sahen diese Voraussetzung als nicht gegeben an. Begründet wurde dies damit, dass zwar der jetzige Winter, der seit neun Jahren kälteste Winter sei, daraus aber noch keine Notlage für das Schalenwild zu erkennen sei. Gerichtsbekannt sei nämlich, dass die Tiere schon im Herbst eine Speckschicht anlegen würden, weshalb während der kalten Monate nur ein verringerter Nahrungsbedarf besteht. Judith Schmalzl, vom Deutschen Tierhilfswerk e.V. München führt dazu aus: "Leider trifft das hier nicht zu. Es geht nämlich darum, dass die Tiere wegen der geschlossenen Schneedecke nicht mehr an die Nahrung gelangen, die sie selbst bei geringerem Kalorienbedarf im Winter immer noch zum Überleben brauchen."

Der Deutsche Wetterdienst stellte erst vor kurzem fest, dass der Winter in diesem Jahr uns "wirklich richtig fies beutelt". Wetter-Experten kommen zu der Feststellung, dass schon mehr als 100 Tage lang eine geschlossene Schneedecke vorhanden ist, was eigentlich nur alle 20 Jahre vorkommt.

Mit dem erneuten Wintereinbruch vor allem in Bayern wird es für das Schalenwild dramatisch. Bis zum 15. Januar durfte Jagd auf Rehwild gemacht werden. Mit dem oben genannten Gerichtsurteil bedeutete das für die Tiere noch Glück im Unglück. Denn in Jagdzeiten erhalten die Tier über Kirrungen Nahrung, d.h. mit Futter werden Tiere an bestimmte Plätze angelockt. Dies ist nun schon fast zwei Monate her.

Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk e.V. ist über das Urteil äußerst empört: "Es ist unglaublich wie vom Schreibtisch aus der Hungertod von Hunderten von Wildtieren einfach beschlossen wird. Tierschutz ist in den Gerichtsälen noch immer kein Thema".

Das Deutsche Tierhilfswerk ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisation-
en Deutschlands.

Weitere Informationen bei:
Judith Schmalzl, DTHW-Geschäftsstelle München,
Tel.: 089-75969252 (judithschmalzl@tierhilfswerk.de)

Deutsches Tierhilfswerk e. V.
Pressestelle
Kaiserdamm 97
14057 Berlin
Tel.: 030-301038-33
Fax: 030-301038-34
www.tierhilfswerk.de


 
erstellt am: 07.03.2006
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