Skrupelloser Welpenhandel
Der Handel mit Hundewelpen, insbesondere aus Osteuropa, boomt. Viele der Tiere stammen aus Massenzuchten und werden nach oft tagelangen Transporten irgendwo in Deutschland oder auf Märkten im „Erzeugerland“ zu Schleuderpreisen verkauft. Häufig werden sie über Kleinanzeigen oder das Internet angeboten. Der Anblick von süßen, winselnden Welpen hat schon so manchen Tierfreund zu einem Mitleidskauf veranlasst und alle Bedenken dahin schmelzen lassen. Schätzungsweise zwischen 50 000 und 100 000 Hundewelpen werden jährlich nach Deutschland geschmuggelt, Tendenz steigend. Die Tiere kommen vor allem aus osteuropäischen Zuchtfarmen, wo die Hundebabys lediglich ein Stück Ware sind. Und mit dem Wegfall der Grenzkontrollen durch die EU-Erweiterung wird den Schmugglern Tür und Tor geöffnet.
Rassehunde zum Discountpreis Rassehunde können bei einem seriösen Züchter oft 1500 EUR und mehr kosten. Auf der Suche nach den derzeit beliebten „Chihuahuas“ oder „West Highland Terriern“, lässt sich der künftige Hundebesitzer schnell locken, wenn das Tier per „Ostimport“ nur 150 EUR kosten soll. Via Internet, Inserat in Zeitungen oder auf Flohmärkten findet man die Händler, die Hunde zum Discountpreis anbieten. Schnell ist das Tier gekauft – doch die Freude währt meist nicht lange. Erste Krankheiten treten auf und sind nur mit teuren Tierarztkosten zu beheben, wenn das Tier überhaupt eine Überlebenschance hat. So sind 90 Prozent der illegal aus Osteuropa importierten Welpen mit Parvovirose- oder Staupeerregern infiziert, meist in Verbindung mit starkem Parasitenbefall. Wendet man sich an den Händler, wird, wenn dieser überhaupt erreichbar ist, meist jedes Entgegenkommen verweigert. Sein Recht kann der Käufer höchstens gerichtlich einklagen, mit geringer Aussicht auf Erfolg. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn
♦ der Händler sich als „Hobbyzüchter“ ausgibt,
♦ der Besitzer den Welpen an einem wenig Vertrauen erweckenden Ort (z.B. Autobahnraststätte, Hinterhof) übergeben will,
♦ Sie als Käufer die Mutter des Welpen nicht zu Gesicht bekommen,
♦ die Welpen beim Verkauf jünger als acht Wochen alt sind,
♦ der Händler mehrere Hunderassen im Angebot hat und alles „besorgen“ kann, was man will.
Die Deutsche Tierschutzverordnung schreibt vor, dass Welpen mindestens acht Wochen bei der Mutter bleiben müssen. Der Handel mit jüngeren Tieren ist also illegal und auch der Käufer macht sich strafbar.
