Artenschutzkonfererenz in Doha

Ein Riesendebakel

Es war das Jahr 1973, als Staaten der ganzen Welt das sogenannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen, in der englischen Abkürzung „CITES“ (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) gründeten. 1975 trat dieses Abkommen dann auch in Deutschland in Kraft. Es ist zweifellos eines der bedeutendsten internationalen Naturschutzabkommen. Insgesamt sind 175 Staaten vertraglich Mitglieder dieses Übereinkommens (Stand Februar 2010).
Ein Bericht von Judith Brettmeister, aktion tier-Geschäftsstelle München

8_2763_doha.jpgZiel dieses Abkommens ist es, durch Regulierung des weltweiten Handels mit wildlebenden Tieren und Pflanzen die gefährdeten Tierarten zu schützen. Es geht vor allem um Vögel, Zierfische, Reptilien, Kakteen, Orchideen, Korallen, Pelze und Reptilienhäute. Der existierende Wildlifehandel ist ein Riesengeschäft mit enormen Gewinnspannen und führte dazu, dass viele wild lebende Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht sind oder bereits auch schon ausgestorben sind.

Dieses Abkommen kennt 3 Listen, in denen die Arten in verschiedene Schutzkategorien eingeteilt werden. In der Kategorie 1 sind Arten aufgeführt, die vom Aussterben bedroht sind und durch einen Handel gefährdet werden könnten. In der Kategorie 2 sind Arten aufgeführt, die zwar noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, aber bedroht werden, wenn der Handel mit diesen Arten so weiter geht wie bisher. Die 3. Kategorie umfasst Arten, deren internationaler Handel reguliert wird und der aber nur Bestände eines bestimmten Landes betrifft. Ob Tier- und Pflanzenarten in eine dieser 3 Listen aufgeführt werden, bestimmen die CITES-Mitglieder und zwar mit mindestens einer 2/3 Mehrheit. Diese Versammlungen finden alle 2 oder 3 Jahre statt. Das Abkommen hatte schon große Erfolge zu verzeichnen. So ist es sicher Verdienst der CITES-Staaten, dass der weit verbreiteten Elefantenwilderei in Afrika das Handwerk gelegt wurde, da u.a. der Handel mit Elfenbein nahezu eingestellt wurde.

Mitte März konferierten über zwölf Tage rund 2000 Delegierte der Mitgliedsstaaten des Artenschutzabkommens in Doha, der Hauptstadt des Emirates Katar am Persischen Golf. Das Ergebnis dieser Konferenz hat alle Tierschützer maßlos enttäuscht. Wenn wir nur bei den Wildtieren bleiben, dann haben zwar Elefanten und Tiger zumindest ihren bisherigen Schutzstatus nicht verloren. Aber maßlos enttäuschend verlief die Diskussion um Handelsbeschränkungen vor allem bei den Produkten aus der Jagd nach Eisbären, Thunfischen und Haien.

Der Blauflossen Thunfisch ist in Not

Der Antrag, den der Mitgliedsstaat Monaco gestellt hatte, den Blauflossen Thunfisch, auch Roter Thun genannt, in die höchste Schutzkategorie einzustufen, fand nicht die erforderliche Mehrheit. Und das, obwohl dessen Bestände seit 1970 und mehr als 80 % geschrumpft sind. Bei diesem bis zu vier Meter langen und 700 kg schweren Fisch, der sich pfeilschnell bewegen kann, handelt es sich um den am stärksten überfischten Thunfisch überhaupt. Es gab zwar bislang schon eine empfohlene Fangmenge, die aber bei Weitem nicht eingehalten wurde. Hinzu kommt, dass dieser Fisch, der als ausgewachsenes Exemplar bis zu 100.000 US Dollar wert ist, auch der illegalen Fischerei zu Opfer fällt. Auch die EU-Mitgliedsstaaten sahen sich nicht in der Lage, dem Antrag Monacos Folge zu leisten.

8_2766_doha1.jpgHier zeigte es sich wieder ganz deutlich, dass bei vielen der Mitgliedsstaaten dieses Artenschutzabkommens nicht der Artenschutz im Vordergrund steht, sondern wirtschaftliche und politische Interessen. Nicht wissenschaftliche Daten zählen, sondern der pekuniäre Profit. So ist für die Fischereiflotte der EU der Thunfischfang eine lukrative Einnahme. Etwa 80 % des EUFangs im Mittelmeer gehen nach Japan. Für Japan ist das dunkelrote Fleisch des Blauflossen-Thunfischs ein begehrter Bestandteil der Nationalspeise Sushi (Nigris mit rotem maguro).

Ein weiteres Drama geschah bei der Abstimmung des Antrags der Vereinigten Staaten, den Eisbär in die Kategorie der am stärksten bedrohte Tierarten aufzunehmen. Auch dieser Antrag fiel durch und zwar wiederum mit den Stimmen der EU-Länder. Diese sahen den Eisbär schon jetzt genug geschützt, ferner sei der Eisbär weitaus mehr durch den Klimawandel bedroht, als durch die Jagd und den daraus resultierenden Handel. In der Tat ist der Eisbär, als weltweit größtes Landraubtier vom Klimawandel erheblich bedroht. Das immer mehr schmelzende Eis schränkt den Lebensraum des Eisbären und dessen Jagdrevier massiv ein. Geschätzt wird, dass es nur noch etwa 20-25.000 Exemplare dieser Bärenart gibt. Diese Umstände und diese Zahlen hätten eigentlich dazu führen müssen, dem Eisbären jedweden Schutz zu gewähren.

Verzichten Sie auf Schillerlocken und
auf (Sushi-)Nigris mit Rotem Thunfisch!


Dramatisch ist auch, dass die von verschiedenen Ländern unterstützte Initiative misslungen ist, sechs verschiedene Haiarten, die alle durch extreme Überfischung vom Aussterben bedroht sind, auf die Listen der gefährdeten Tiere zu setzen. Jährlich werden etwa 200 Millionen Haie getötet, d.h. 6 Haie pro Sekunde. 70 Haiarten sind nach Aussagen von Fachleuten bereits vom Aussterben bedroht. Ursache ist ein unregulierter Fischfang zu dem eine besonders grausame Art des Fischfangs gehört, nämlich das sog. „Hai- Finning“. Hier werden den gefangenen Tieren bei lebendigem Leib die Flossen abgetrennt. Dann werden die so verstümmelten Tiere wieder ins Meer geworfen, wo sie elendig verenden. Haiflossen gelten als besondere Delikatesse und werden sowohl in Asien als auch in den Vereinigten Staaten zum Verkauf angeboten.

Letztlich war dieses Abstimmungsergebnis wiederum ein Kleinbeigeben vor der Fischerindustrie, deren Lobbyisten wohl erfolgreich bei der Überzahl der Fischfang- Nationen bereits im Vorfeld der Konferenz intervenierten, damit hier Artenschutz nicht zum Tragen kommt.

Selbst dem stellvertretenden deutschen Delegationsleiter in Doha, Gerhard Adams, war dieses Abstimmungsergebnis wohl zu viel und wird mit den Worten zitiert: „Die Meere bleiben ein weißer Fleck beim Artenschutz“. Weiter soll er auch von einem „Debakel für den Tierschutz“ gesprochen haben.

Letztlich kann man als Einzelner auch nur machtlos diesem Schauspiel, das unter dem Deckmantel des Artenschutzes stattfand, zusehen. Aber vielleicht doch nicht so ganz machtlos. Der Einzelne sollte das in seinen Möglichkeiten Stehende tun und z.B. in Zukunft auf den Einkauf und Verzehr von Hai-Steaks und von aus Dornhai- Bauchlappen hergestellten Schillerlocken verzichten. Auch die bewusst unter irreführenden Namen in den Speisekarten geführten Hai- Spezialitäten, wie z.B. „See-Stör“ oder „Kalbsfisch“ sollten einfach nicht mehr auf dem Speiseplan tierschutzbewusster Menschen stehen. Auch beim Verzehr von Sushi sollte auf Nigris mit Rotem Thun verzichtet werden. Es gibt bereits einige wenige Sushi-Restaurants, die freiwillig auf Thunfisch bei ihren angebotenen Speisen verzichten.

Bild2: ©Wolfgang/Pixelio
mensch & tier 2/2010



 
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