aktion tier Kampagne

Artenschutz an Gebäuden

Mauersegler, Haussperlinge, Schwalben, aber auch Turmfalken, Fledermäuse und Hausrotschwänze nutzen als ehemalige Felsbewohner die von Menschen geschaffenen felsähnlichen Strukturen unserer Städte und Dörfer. Sie nutzen die Kunstfelsen und die dort vorhandenen Nischen und Höhlen als sichere Brutplätze. Der Erhalt von Brutstätten für unsere tierischen Mitbewohner ist nicht nur gesetzlich gewollt, sondern hilft auch, die Lebensqualität in unserer Umwelt zu erhalten.

14. August 2014
Ein Beitrag von Ursula Bauer
Weil der Mensch immer mehr Raum einnimmt, sind viele Vögel auf Ersatzniststätten angewiesen. Foto: © Both

Mensch und Stadtnatur

Viele Gebäude sind in den letzten Jahren saniert worden oder werden in Zukunft aus Klimaschutzgründen saniert. Auch die Niststätten geschützter Arten sind von solchen Sanierungen häufig betroffen. Um die Niststätten geschützter Arten trotzdem erhalten zu können und den damit verbundenen Rückgang dieser Arten zu verhindern, hat der Gesetzgeber im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt, dass Niststätten und Zufluchtsstellen geschützter Arten ganzjährig geschützt sind. Nun sollen aber die Schutzbestimmungen nicht erforderliche Sanierungen und Reparaturen verhindern. Daher kann in diesen Fällen bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Befreiung beantragt werden, sollte es nicht möglich sein, im Rahmen der Bauvorhaben die ursprünglichen Lebensstätten zu erhalten. Die Befreiung wird meistens genehmigt, allerdings wird als Ausgleich in der Regel die Schaffung einer entsprechenden Zahl von Ersatzlebensstätten gefordert, so dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Brutplätze nicht abnimmt.

Als Ersatzniststätten gibt es heute eine Vielzahl von bewährten technischen Lösungen, die von verschiedenen Herstellern angeboten werden. Dazu zählen Ersatzniststätten für Mauersegler, die farblich an das Gebäude angepasst oder in die Dämmung eingebaut werden können, Kunstnester für Schwalben oder Fledermausbrutkästen und Einbausteine. Auch für Turmfalken oder Hausrotschwänze gibt es entsprechende technische Lösungen.

Hier bekommen Sie Rat

Als Bauherr oder Mieter in Gebäuden mit angekündigter Sanierung und bekannten Vorkommen geschützter Arten, wenden Sie sich an die zuständige Naturschutzbehörde oder lassen Sie sich unter Tel +49 30 30 111 62 30 von aktion tier e.V. entsprechend beraten.

An Gebäuden lebende Arten (Auswahl)

Mauersegler gehören zu den auffälligsten Vogelarten in unseren Städten, auch wenn sie nur von Anfang Mai bis Mitte August bei uns zu beobachten sind. Die extrem brutplatztreuen Tiere sind insbesondere gefährdet durch Gebäudesanierungen. Mauersegler fallen insbesondere durch laute „srieh, srieh“ Rufe aus, wenn sie durch die Straßenschluchten sausen. Mehlschwalbe

Die Mehlschwalbe nistet kolonieweise an den Außenseiten von Gebäuden. Gefährdet wird die Art durch die mangelnde Duldung der ganzjährig geschützten Nester und fehlendes Nistmaterial (feuchter Lehm). Stadttaube

Verwilderte Haustauben (aus Felsentauben hervorgegangen) bilden heute große Taubenschwärme in Stadtgebieten. Die Stadttauben sind ebenfalls Gebäudebrüter, gehören aber nach dem Gesetz nicht zu den besonders geschützten Arten. Im Rahmen des Gebäudebrütersschutzes des Tierschutzes ist das Töten oder Quälen der Tiere verboten. Auch Nester und Jungvögel stehen unter Schutz.

Stadttaubenpopulationen gelten zwar als latente Infektionsquellen – sind aber nicht mehr als andere Vogelarten Träger von Krankheitserregern. Natürliche Feinde der Stadttauben sind heute wieder der Habicht und der Wanderfalke.

Wie erkennt man die Anwesenheit von Tieren am Gebäude?

Die Anwesenheit von Tieren an größeren Gebäuden zu erkennen, ist außerhalb der Brutperiode nicht einfach. Meist sind die jeweiligen Spuren nur von Fachleuten zu erkennen. Mauersegler beispielsweise sammeln ihr Nistmaterial in der Luft und transportieren den Kot der Jungen vom Nest weg, hier sind Spuren selten deutlich. Auch Fledermäuse verraten sich nur dem Fachmann durch winzige Mäusekotkrümmel.

Mehlschwalben verraten ihre Brutplätze durch alte und während der Brutzeit ausgebesserte und neu errichtete Nester an der Außenwand von Gebäuden. Während der Brutzeit sind Mehlschwalben oder auch Rauschwalben (in Ställen, Garagen oder Hausfluren), am besten durch Einflüge, durch das Eintragen von Nistmaterial oder Futter nachzuweisen.

Besonders schwierig ist dieser Nachweis bei Mauerseglern. Nur in der Zeit von Mitte Juni bis Mitte Juli sind hier Einflüge zur Fütterung zu beobachten, wobei die Zeiten zwischen zwei Fütterungen beträchtlich sein können. Singende Männchen bei Hausrotschwanz und Haussperling, meist an einem erhöhten Platz, deuten auf einen Brutplatz in der Nähe hin.

Mögliche Beeinträchtigungen durch Tiere

Mehlschwalben und in geringerem Maße auch Haussperlinge und Stare können Verschmutzungen von Hauswänden durch Nistmaterial (Lehm, Mehlschwalben) vor allem aber durch der Kot der Jungen kurz vor dem Ausfliegen bewirken. Diese kurzzeitigen Beeinträchtigungen gehören zur Natur und sind zu tolerieren. Bei Mehlschwalben kann durch Montage eines Kotbrettes ca. 30 cm unterhalb des Nestes die Verschmutzung der Wand vermindert werden, aber auch das Brett sollte dann nach der Brut gesäubert werden.

Vogelfreundliches Verhalten – was kann ich tun?

  • Falls Sie einen Garten haben, ist es sinnvoll, diesen Vogelfreundlich zu gestalten. Installieren Sie ein Vogelbad, um täglich frisches Wasser zum Baden und Trinken anbieten zu können.
  • Bringen Sie selbst Nistkästen an. 
  • Befürworten Sie das Anbringen von Ersatznistplätzen an Gebäuden oder regen Sie den Bau an!

Eine große Auswahl an Nisthilfen für unterschiedliche Vogelarten finden Sie beispielsweise bei den Firmen www.vivara.de oder www.schwegler-natur.de, mit denen wir auch im zusammenarbeiten.

Vogelschutz an Glasflächen

Vögel können Barrieren in ihrer Umgebung problemlos überfliegen, aber sie sind nicht auf unsichtbare oder spiegelnde Gegenstände wie Glasscheiben vorbereitet. Die Gefahren steigen mit jedem neuen Gebäude, jeder neuen verspiegelten Fassade und jedem Glaswartehäuschen.

Verschiedene Studien haben gezeigt, dass jedes Jahr mindestens ein Vogel an jedem solchen Gebäude umkommt. Architekten und Gebäudeplaner können heute bei Neubauten bereits in der Planungsphase wichtige Entscheidungen zur Vermeidung von Vogelschlag treffen. So sollten Konstruktionen vermieden werden bei denen der Vogel durch das Gebäude sehen und damit „fliegen“ kann. Ähnliches gilt für verspiegelte Flächen – unter www.vogelglas.info gibt es für Planer dazu wertvolle Hinweise der Schweizerischen Vogelwarte Sempach und SVS/BirdLife Schweiz.

Neben den nur begrenzt wirksamen bekannten Scheibenaufklebern mit Greifvogelbildern, wirken insbesondere Maßnahmen, die die Flächengröße verringern, beispielsweise aufgeklebte Streifen (ca. 2 cm breit und im Abstand von 10 cm).

Was tun mit Opfern des Scheibenanflugs?

Fliegen Vögel gegen eine Glasscheibe, kann der Zusammenstoß sofort zum Tod durch Genickbruch oder Hirntrauma führen. Wenn die Tiere überleben, sitzen sie danach oft völlig regelungslos am Boden und sind wehrlose Opfer für Katzen und Hunde. Solche Vögel lassen sich problemlos einfangen:

  • Sind keine äußeren Verletzungen erkennbar, setzt man den Vogel in einen verschließbaren, mit Luftlöchern versehenen Karton und lässt ihn an einem ruhigen, abgedunkelten, nicht zu kalten Ort für 2-4 Stunden in Ruhe.
  • Nach einiger Zeit kann versucht werden, ihn wieder frei zu lassen. Wenn der Vogel nicht ernsthaft verletzt ist, hat er sich inzwischen wieder erholt und fliegt davon. Bitte keine Experimente im Zimmer vornehmen, sonst fliegt der genesene Vogel gleich von Innen nochmals gegen die Scheibe.
  • Ist der Vogel nach dieser Erholungszeit nicht in der Lage davonzufliegen, hat er sich sicherlich ernsthaft verletzt. Häufig leiden die Tiere an Gehirnerschütterungen oder schweren Prellung bis zu Knochenbrüchen. In diesem Fall muss er so schnell wie möglich einem Tierarzt vorgestellt oder in einer Auffangstation abgegeben werden, wo er sachgerecht versorgt werden kann.

Kampagnenflyer - Artenschutz an Gebäuden

Unseren Informationsflyer zur Kampagne "Artenschutz an Gebäuden" können Sie hier kostenlos herunterladen.