Mit der wachsenden Nachfrage haben sich auch die Anforderungen an die Legehennen verändert, diese müssen so viele Eier legen wie nie zuvor. Die deutschen Eiererzeuger allein können diesen Bedarf dennoch nicht decken – rund ein Drittel der hier verkauften Eier wird importiert. Noch vor wenigen Jahren mussten mehr als 90% aller Legehennen im Käfig leben, dies hat sich mit der Einführung des Herkunftsstempels mittlerweile glücklicherweise geändert. Doch auch von der Änderung der Haltungsbedingungen für einen Großteil der Hühner bleibt ein grundlegendes Problem ungelöst und unberührt. Denn ob in Käfig-, Freiland- oder Biohaltung: Eier legen können nur weibliche Hennen, ihre männlichen Geschwister bleiben für die Eierindustrie uninteressant. Da sie weniger Fleisch ansetzen als Hühnerrassen, die für die Fleischproduktion gezüchtet und gemästet werden, sind sie auch als Masthühnchen nicht rentabel. Die Folge: Da männliche Küken von Legehennen in der modernen Landwirtschaft nicht gewinnbringend eingesetzt werden können, werden sie in der Regel unmittelbar nach dem Schlüpfen aussortiert und getötet. Selbst hier werden noch Kosten gespart. Jedes Jahr werden allein in Deutschland rund 50 Millionen männliche Küken an ihrem ersten Lebenstag vergast oder lebendig geschreddert („gemust“) und anschließend z.B. zu Tierfutter verarbeitet. Diese grausame Praxis ruft Tierschützer seit Jahren auf den Plan.
Als erstes Bundesland hatte Nordrhein-Westfalen daher schon 2013 das Kükenschreddern per Erlass verboten. Doch elf Brütereien klagten dagegen, mit Erfolg. Das Töten der männlichen Küken sei durchaus mit dem Tierschutzgesetz in Einklang zu bringen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Münster. Denn es sei unmöglich, das Geschlecht der Tiere vor dem Schlupf zu bestimmen, und so seien die als Ausschuss anfallenden männlichen Küken ein unvermeidbarer Baustein in der Kette der Eiererzeugung, ihre Tötung daher mit dem vom Tierschutzgesetz geforderten „vernünftigen Grund“ ausreichend gerechtfertigt.