Haushühner | Massentierhaltung

Grausamer Kükenmord

Im Rahmen der industriellen Landwirtschaft dient die Geflügelproduktion vorrangig der Erzeugung von Fleisch und Eiern. Für die Fleischergewinnung werden sowohl männliche als auch weibliche Hühner sogenannter Hybridrassen mit entsprechenden Masteigenschaften (v.a. großer Brustmuskel) herangezüchtet, etwa 6 Wochen lang gemästet, dann geschlachtet und vermarktet.

Männliche Legehennenküken werden oft zwei bis drei Stunden nach dem Schlüpfen maschinell zerschreddert oder vergast. Foto: Ursula Bauer

Daneben wurden speziellen Hybrid-Hühnerrassen gezüchtet, die nicht so viel Fleisch ansetzen, dafür jedoch eine sehr hohe Legeleistung erbringen. So kann eine Hochleistungs-Legehennen bis zu 320 Eier im Jahr „produzieren“. Natürlich kommen zum Eierlegen nur weibliche Hühner in Frage. In den Brütereien schlüpfen jedoch auch männliche Küken aus, die sich weder zum Eierlegen noch für die Fleischproduktion eignen, da sie zu einer Hybridrasse gehören, die eben nicht auf großen Fleischzuwachs gezüchtet wurde. Da diese männlichen Eintagsküken für die Industrie nutz- und wertlos sind werden sie unmittelbar nach dem Schlüpfen getötet (in Deutschland rund 50 Millionen Tiere pro Jahr). Die kleinen Hähne werden entweder in Behältern mit giftigem Gas qualvoll getötet oder in einen großen Trichter mit einem darunter befindlichen, rotierenden Schlagwerk geworfen und bei vollem Bewusstsein geschreddert.

News zur Tötung männlicher Eintagsküken in NRW

Im Dezember 2013 erhielten 12 Brütereien in 4 Kreisen in Nordrhein-Westfalen Post von den Kreisordnungsbehörden. Ihnen wurden eine Ordnungsverfügungen zugestellt, nach der die Tötung männlicher Eintagsküken ab dem 01. Januar 2015 verboten ist.

Ein Jubel ging durch die Tierschutzszene und auch die Medien verbreiteten die Nachricht, dass das Schreddern und Vergasen von frisch geschlüpften, männlichen Eintagsküken in NRD nun bald Geschichte sei. Derzeit werden allein in diesem Bundesland jährlich etwa 2,7 Millionen männlicher Küken getötet.

Das „Kleingedruckte“ wurde, wie bei Erfolgsmeldungen üblich, von den meisten Menschen jedoch nicht richtig gelesen. Die Brütereien hatten nämlich 4 Wochen Zeit, gegen das Verbot Klage einzureichen. Nur wenn dies nicht geschieht, hat die Verfügung Bestandskraft. Wir haben uns die Mühe gemacht nachzufragen und vom Landwirtschaftsministerium in NRW folgende Informationen erhalten.

Von den 12 angeschriebenen Brütereien haben sich 11 mit einer Klage bei ihrem jeweils zuständigen Verwaltungsgericht zur Wehr gesetzt. Die nun folgenden Gerichtsverfahren, unter Umständen über mehrere Instanzen, können sich über Jahre hinziehen. Bis zu einer endgültigen rechtskräftigen Entscheidung dürfen die Brütereien ihre Tötungspraxis wie bisher fortführen. Und was ist mit der 12ten Brüterei? Diese wird ihren Betrieb Ende 2014 einstellen und hat wahrscheinlich daher gar nicht erst geklagt.

Obwohl das Töten von Küken auf nicht absehbare Zeit auch in NRW weitergeht, halten wir den Vorstoß dieses Bundeslandes für mutig und lobenswert. Der jahrzehntelang europaweit behördlich geduldete Kükenmord ist leider nicht von heute auf morgen zu stoppen und Pioniere haben es immer schwer. Aber der Anfang ist gemacht, um dem grausamen Küken-Gemetzel ein Ende zu setzen.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.