Verbotene Souvenirs
Fast jeder Urlauber möchte sich eine kleine Erinnerung an die schönste Zeit des Jahres mitnehmen. Auf ausländischen Märkten werden haufenweise ungewöhnliche Souvenirs angeboten. Bunte Korallenketten, Taschen aus Krokodiloder Schlangenleder, in Alkohol eingelegte Skorpione, Riesenmuscheln, Pelze oder Schildkrötenpanzer. Bei der Auswahl des Andenkens sollte man jedoch sehr vorsichtig sein, denn nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten, können dem Artenschutz unterliegen. Deren Einfuhr nach Deutschland ist entweder verboten oder an strenge Auflagen geknüpft.
Nicht nur Felle von seltenen Tieren, Nashornprodukte und Elfenbein sind verboten – auch weniger spektakuläre Mitbringsel können gegen den Artenschutz verstoßen. Eine Schnitzerei aus seltenem Holz, Orchideen, Kakteen, getrocknete Seepferdchen oder sogar am Strand gesammelte Muscheln und Schneckengehäuse können Probleme bei der Rückkehr nach Deutschland bereiten. Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder pro Jahr allein in Gepäckstücken am Frankfurter Flughafen.
Was offen zum Kauf angeboten wird, muss noch lange nicht legal sein und auch die von Händlern ausgestellten „Ausfuhrbescheinigungen“ sind ungültig. Amtliche Genehmigungen kann nur die hierfür zuständige Behörde im Urlaubsland erteilen.