Artenschutz | Reise und Urlaub

Tipps zum Natur- und Artenschutz im Ausland

Für viele Menschen bedeutet Urlaub verreisen, andere Länder kennen lernen, neue Eindrücke sammeln. Es locken exotische Märkte und Souvenirläden, das Reiten auf Kamelen oder der Besuch eines Delphinariums. Damit das Ferienvergnügen ungetrübt bleibt und nicht auf Kosten von Tieren geht, haben wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen zusammengestellt.

Foto: © Ursula Bauer

Verbotene Souvenirs

Fast jeder Urlauber möchte sich eine kleine Erinnerung an die schönste Zeit des Jahres mitnehmen. Auf ausländischen Märkten werden haufenweise ungewöhnliche Souvenirs angeboten. Bunte Korallenketten, Taschen aus Krokodiloder Schlangenleder, in Alkohol eingelegte Skorpione, Riesenmuscheln, Pelze oder Schildkrötenpanzer. Bei der Auswahl des Andenkens sollte man jedoch sehr vorsichtig sein, denn nicht nur lebende, sondern auch tote Tiere oder Pflanzen sowie Teile davon und Produkte, die Bestandteile davon enthalten, können dem Artenschutz unterliegen. Deren Einfuhr nach Deutschland ist entweder verboten oder an strenge Auflagen geknüpft.

Nicht nur Felle von seltenen Tieren, Nashornprodukte und Elfenbein sind verboten – auch weniger spektakuläre Mitbringsel können gegen den Artenschutz verstoßen. Eine Schnitzerei aus seltenem Holz, Orchideen, Kakteen, getrocknete Seepferdchen oder sogar am Strand gesammelte Muscheln und Schneckengehäuse können Probleme bei der Rückkehr nach Deutschland bereiten. Mehr als 20.000 geschützte Tier- und Pflanzenarten entdecken Zollfahnder pro Jahr allein in Gepäckstücken am Frankfurter Flughafen.

Was offen zum Kauf angeboten wird, muss noch lange nicht legal sein und auch die von Händlern ausgestellten „Ausfuhrbescheinigungen“ sind ungültig. Amtliche Genehmigungen kann nur die hierfür zuständige Behörde im Urlaubsland erteilen.

    Am Strand gesammelte Schneckengehäuse, Muscheln und Korallenstückchen können am Zoll Probleme verursachen! Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

    Bitte denken Sie daran...

    Täglich sterben weltweit 150 Tier- und Pflanzenarten aus. Für viele Souvenirs müssen bedrohte Arten ihr Leben lassen – machen Sie sich nicht mitschuldig!

    Lebenden Tiere

    Auch lebende Tiere werden nicht selten zum Kauf angeboten. Vor allem Vögel, Reptilien und die Eier von Schildkröten sind beliebte Urlaubsmitbringsel. Laien können in der Regel nicht beurteilen, ob es sich um geschützte Arten handelt. So findet der Zoll jedes Jahr zahllose vom Aussterben bedrohte Tiere in Koffern und Reisetaschen. Viele der geschmuggelten Schildkröten, Papageien und Schlangen überleben den Transport nicht. Außerdem kurbelt der Kauf von lebenden Tieren im Urlaubsland den lokalen Markt an. Immer mehr Exoten werden in freier Natur gefangen, was zu einer weiteren Gefährdung der ohnehin bedrohten Bestände führt.

      Washingtoner Artenschutzübereinkommen

      Um den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen getroffen. Diese „Convention on International Tradein Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen. Auch die private Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland gilt als „Handel“. Die im Rahmen von CITES vereinbarten Regelungen gelten für derzeit 175 Nationen weltweit. Zu den Vertragsstaaten zählen auch sämtliche EU-Mitgliedsstaaten. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen enthält drei Anhänge, in denen Tier- und Pflanzenarten entsprechend ihrem Schutzstatus aufgelistet sind. Derzeit gelten Handelsbeschränkungen für über 30.000 Tierund Pflanzenarten. Da kaum ein Urlauber alle Arten kennt, sollten grundsätzlich keine fremdländischen Tiere und Pflanzen, ob selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet, mitgenommen werden!

      Empfindliche Strafen

      Wer bewusst oder unbewusst Produkte aus Tieren oder Pflanzen mitbringt, die dem Artenschutz unterliegen, macht sich strafbar. Ihre Einfuhr ist, wenn überhaupt, nur mit umfangreichen artenschutzrechtlichen Genehmigungen erlaubt. Entdeckt der Zoll bei der Wiedereinreise illegale Souvenirs ohne Genehmigung, drohen Konsequenzen. Die Erinnerungsstücke werden beschlagnahmt und ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren wird eingeleitet, welches in der Regel ein Bußgeld von mehreren hundert Euro pro verbotenem Mitbringsel nach sich zieht. Besonders streng kontrolliert der Zoll vor allem Flüge aus den Tropen, Südostasien, Afrika sowie Mittel- und Südamerika. Werden lebende Tiere oder Tierprodukte gefunden, die zu den streng geschützten Arten gehören, drohen den Urlaubern sogar bis zu fünf Jahre Haft oder Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

      Kamelreiten und Co.

      Elefantenreiten in Thailand, Kamelreiten in Ägypten, Eselreiten in der Türkei – in vielen Urlaubsländern werden derartige Touristenattraktionen angeboten. Vor allem das Elefantenreiten ist aus Sicht des Tierschutzes abzulehnen. Die sensiblen Dickhäuter werden häufig schon im Babyalter von ihren Müttern getrennt und in speziellen Elefantencamps „trainiert“. Ihr Wille wird mit brutaler Gewalt gebrochen, bis sich die Tiere ihrem Schicksal fügen und dem Menschen unterordnen. Ob man sich im Urlaub auf ein Kamel oder einen Esel setzt, sollte, neben dem grundsätzlichen ethischen Aspekt, immer vom augenscheinlichen Gesundheits- und Pflegezustand der Tiere und von den äußeren Begleitumständen abhängen. Kranke und abgemagerte Geschöpfe, die im lauten Straßengewirr herumgeführt werden, scheiden von Vorneherein aus. Und falls die Tiere von ihren Führern misshandelt werden, sollten Sie den Ausflug unter Protest sofort beenden.

      Nicht zu vergessen die fast überall möglichen Ritte auf Pferden und Ponys. Das Glück der Erde mag zwar für manche Menschen auf dem Rücken der Pferde liegen, für die Tiere ist das Tragen von meist ungeübten und häufig übergewichtigen Touristen jedoch mit ziemlicher Sicherheit kein Vergnügen. Hier sollte man sich auf jeden Fall den Zustand der Tiere und die Qualität ihrer Unterbringung genau ansehen. Abgemagerte Pferde und Ponys, die eingepfercht in einem kleinen Gehege in glühender Mittagshitze auf den nächsten Reiter warten, sind für Tierfreunde tabu. Auch von Kutschfahrten sollte man Abstand nehmen, wenn die vorgespannten Esel oder Pferde einen schlechten gesundheitlichen Eindruck machen oder der Wagenlenker lieblos mit den Tieren umgeht.

      Das ist sicher kein Spaß für den Elefanten! Foto: © Ursula Bauer

      Delfinarien

      Hier werden Delfine (vor allem Große Tümmler und Orcas) zu kommerziellen Zwecken in Gefangenschaft gehalten und zur Schau gestellt. Meistens werden die Tiere trainiert und führen im Rahmen von Shows Kunststücke vor Publikum vor. Delfine sind hochintelligente, sehr soziale und freiheitsliebende Meeressäuger. Experten sind sich mittlerweile einig, dass deren tier-, art-, und bedürfnisgerechte Haltung in Gefangenschaft nicht möglich ist. Delfine können in freier Natur täglich Strecken von bis zu 150 Kilometern zurücklegen und bis zu 300 Meter tief tauchen. Dass ein Becken in einem Zoo, Zirkus oder Delfinarium diesem Bewegungsdrang nicht gerecht wird, liegt auf der Hand. In Deutschland gibt es inzwischen zum Glück auch nur noch 2 Delphinarien: eines im Tiergarten Nürnberg und eines im Zoo Duisburg. Weltweit werden jedoch nach wie vor etwa 200 Delfinarien betrieben. Zu kritisieren sind hier unter anderem die oft zu kleinen Becken mit Swimmingpool-Charakter, das Fehlen natürlicher Sozialstrukturen, unnatürliche Nahrung und die mit lautstarker Disco-Musik untermauerten täglichen Shows. Bezeichnend für das Leiden der Tiere sind eine hohe Sterblichkeitsrate, häufige Krankheiten, viele Todgeburten und die Tatsache, dass Delphine in Gefangenschaft immer wieder bewusst Selbstmord begehen. Häufig stammen die in Urlaubsregionen zur Schau gestellten Tiere nicht aus Nachzuchten, sondern sind Wildfänge. Dokumentarfilme wie beispielsweise „Die Bucht“ zeigen, wie Delphine grausam eingefangen, zukünftige „Artisten“ ausgesucht und der Rest brutal abgeschlachtet wird.

      Foto gefällig?

      Vor allem in exotischen Reiseländern werden in den Straßen häufig Schlangen, Krokodile oder Affen präsentiert, mit denen sich die Urlauber für ein paar Euro fotografieren lassen können. Dass diese armen Tiere täglich stundenlang „arbeiten“ müssen, wahllos herumgereicht und von zahlreichen Händen begrapscht werden, sollte Grund genug sein, derartige Geschäfte nicht zu unterstützen. Tiere dürfen nicht als lebende Deko missbraucht werden!

      Unsere Empfehlungen:

      • Kaufen Sie niemals lebende Tiere im Urlaub – auch nicht aus Mitleid.
      • Kaufen Sie keine Erzeugnisse aus artgeschützten Tieren und Pflanzen.
      • Erkundigen Sie sich VOR Ihrem Urlaub beim zuständigen Zollamt oder dem Bundesamt für Naturschutz unter www.bfn.de nach geschützten Arten in Ihrem Urlaubsland.
      • Mit dem Kauf von alternativen Souvenirs wie Töpfer- und Korbwaren, Schmuck aus Glasperlen und Kokosnuss schützen Sie die Natur und unterstützen den lokalen Markt.

      www.artenschutz-online.de
      Unter „ Artenschutz im Urlaub“ informieren die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz über geschützte Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern.

      www.wisia.de
      Hier finden Sie eine Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) der national und international besonders geschützten und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten.

        So zeigen Sie, dass Sie ein Tierfreund sind:

        • Buchen Sie keine Reise, die den Besuch von Delfinarien, Elefantenreiten oder sonstige Aktivitäten im Programm hat.
        • Falls Sie vor Ort von Ihrem Reiseanbieter mit derartigen „Attraktionen“ überrascht werden, weisen Sie ihn bitte auf die grausamen Begleitumstände hin und verzichten Sie demonstrativ auf die Teilnahme.
        • Besuchen Sie keine Tierparks oder Tierzuchtfarmen.

        Informationsflyer

        Hier können Sie den Infoflyer "Tipps zum Tier- und Artenschutz im Ausland" kostenlos herunterladen.

        Ursula Bauer

        Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.