Doch schon 2017 stand ein geplantes Ende des Kükenschredderns im Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition. Der damalige Bundesagrarminister Christian Schmidt kündigte an, die Vorgehensweise bis zur Mitte der Legislaturperiode im Jahr 2019 zu beenden. Sein Versprechen konnte der Minister nicht einhalten. Offiziell war die Technik für ein alternatives Auswahlverfahren noch nicht ausgereift.
Für Aufsehen sorgte schließlich ein Machtwort des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2019. Denn die Richter verfügten zum ersten Mal, dass Tierschutzbelange schwerer wiegen müssen als wirtschaftliche Interessen. Damit war das Argument des vernünftigen Grundes ausgehebelt, welches bisher das grausame Kükentöten rechtfertigte: Nach dem Tierschutzgesetz wird bestraft, wer einem Tier ohne diesen vernünftigen Grund Schaden oder Schmerzen zufügt oder es sogar tötet. Die Tierzucht zur Nahrungsmittelgewinnung zählt zu den vernünftigen Gründen. Die „Überproduktion“ der nutzlosen männlichen Küken allerdings nach dem Befinden der Richter nicht mehr. Auch dieser Entscheid wird maßgeblich dazu beigetragen haben, dass viel Geld in die Weiterentwicklung von Technik gesteckt wurde, die die Geschlechtsbestimmung noch im Ei möglich macht.
Laut Julia Klöckner, Bundesagrarministerin Wahlperiode des 19. Deutschen Bundestags, wurden Beträge in Millionenhöhe in die Forschung investiert. Diese Technik soll nach Klöckners Willen auch ins Ausland verkauft werden, damit der Tierschutzgedanke weitergetragen werden und vor allem einer Flut von billig importierten Eiern konventioneller Herkunft vorgebeugt werden kann. Mit der nun marktreifen Technik kann das Geschlecht des Embryos schon kurz nach dem Legen des Eis bestimmt werden, nur noch weibliche Küken werden künftig noch ausgebrütet. Das Verbot des Kükenschredderns findet viel Zuspruch nicht nur unter Tierschützern. Für viele ist es auch angesichts der nicht eingehaltenen Versprechen längst überfällig. Ebenso geht es vielen Tierschützern aber nicht weit genug.