Pressemitteilung

Vorsicht bei der Mitnahme von Straßentieren aus dem Ausland

Vor allem in südlichen und osteuropäischen Ländern sind Straßenhunde und -katzen allgegenwärtig. Sie leben auf Campingplätzen, am Strand, in Parks oder mitten in der Stadt, wo sie durch den dicksten Verkehr laufen und im Müll nach Nahrung suchen.

Häufig erhalten Strassenkatzen, wie diese in Athen, von Anwohnern Futter und Wasser. Foto: © Ursula Bauer

Tierfreunde würden am liebsten alle einsammeln und mitnehmen. Doch die gut gemeinte Rettungsaktion kann schnell schiefgehen, wenn sie spontan und unüberlegt erfolgt.

So lehnen zum Beispiel viele Fluggesellschaften den Transport von Hunden und Katzen ganz ab oder erlauben nur die Mitnahme von Tieren bis 8kg als Handgepäck in der Kabine.

Auf jeden Fall müssen die oft sehr strengen gesetzlichen Aus- und Einreisebestimmungen beachtet werden. Innerhalb der EU sind ein im Urlaubsland ausgestellter EU-Heimtierpass, die Kennzeichnung mittels Microchip und eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Tollwutspritze muss beim Antritt der Rückreise mindestens 21 Tage zurückliegen, um wirksam und somit gültig zu sein. Wer also nur zwei Wochen Urlaub macht, kann diese Voraussetzung für einen legalen Transport gar nicht erfüllen.

Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst mit 12 Wochen geimpft werden. Plus den 21 Tagen Wirkzeit bedeutet dies, dass Welpen unter 15 Wochen nicht nach Deutschland importiert werden dürfen.

Ein absolutes Einreiseverbot gilt außerdem für diverse Hunderassen sowie deren Kreuzungen wie etwa American Staffordshire-Terrier, Bullterrier oder Pitbull.

Möchte man eine Katze oder einen Hund aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland wie beispielsweise Ägypten, Türkei, Marokko oder Thailand mit nach Deutschland nehmen, wird es noch komplizierter. Neben den geschilderten Voraussetzungen muss hier auch noch ein Test auf Tollwutantikörper in einem zugelassenen EU-Labor durchgeführt werden. Das zu testende Blut darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden und nach der Blutentnahme muss weitere 3 Monate gewartet werden, bis das Tier nach Deutschland einreisen darf. Von der ersten Tollwutimpfung bis zum Reiseantritt vergehen also mindestens 4 Monate (bei Welpen 7 Monate, da die Tiere erst im Alter von 3 Monaten geimpft werden dürfen).

Wer die jeweiligen Einreisebestimmungen nicht einhält, bekommt Ärger. Illegal eingeführte Tiere werden vom Zoll beschlagnahmt und für drei Monate unter Quarantäne gestellt - ein Horror für die freiheitsgewohnten Straßentiere und ein teurer Spaß für den neuen Besitzer, der die Kosten für die Unterbringung zu tragen hat.

weitere Informationen bei:

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

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