Pressemitteilung

Abschaltzeiten zugunsten von Fledermäusen

Oberverwaltungsgericht Magdeburg, Az.: 2 L 113/11

Abschaltzeiten zugunsten von Fledermäusen

Zum Schutz des Herbstzuges von Fledermäusen kann die Behörde Abschaltzeiten für Windenergieanlagen anordnen. Ob solche Abschaltzeiten notwendig sind, beurteilt sich danach, ob das angenommene Risiko hinsichtlich seiner Höhe und der Zahl der betroffenen Tiere die Signifikanzschwelle überschreitet.