Pressemitteilung

Beweisregeln beim Pferdekauf

Bundesgerichtshof, Az.: VIII ZR 70/13

Beweisregeln beim Pferdekauf

Liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf, bei dem ein Unternehmer und ein Verbraucher beteiligt sind, vor, dann muss der Käufer beweisen, dass binnen sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstandes ein Sachmangel aufgetreten ist. Diese gesetzliche Regelung gilt auch beim Pferdekauf. Gelingt dem Käufer dieser Beweis, dann greift die gesetzliche Vermutung ein, dass dieser Mangel im Zeitpunkt der Übergabe bereits vorlag. Wenn mehrere Ursachen für den akut aufgetretenen Mangel in Betracht kommen, von denen die eine eine vertragswidrige Beschaffenheit begründet, die andere dagegen nicht, und nicht aufklärbar ist, worauf der aufgetretene Mangel beruht, so geht dies zu Lasten des Käufers. Nur wenn beide möglichen Ursachen eine vertragswidrige Beschaffenheit darstellen würden, wäre jeweils davon auszugehen, dass der betreffende Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hätte.