Pressemitteilung

Pufferzone für Vogelschutzgebiet

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Az.: 12 LB 64/11

Pufferzone für Vogelschutzgebiet

Kommunen stehen bei ihren Planungen grundsätzlich die Befugnis zu, aus Vorsorgegesichtspunkten Schutzzonen/ Pufferabstände zu Vogelschutzgebieten einzurichten, um auch außerhalb dieser Schutzgebiete (hier: Vogelschutz für Wiesen- und Kornweihe gegenüber einer Windkraftanlage) die Beeinträchtigung der Lebensräume sowie die Belästigung der Vögel zu vermeiden. Die zusätzliche Errichtung einer 500 Meter Pufferzone um das Vogelschutzgebiet ist damit rechtmäßig und zulässig.