Pressemitteilung

Tierschutz rechtfertigt Tierveräußerung

Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Az.: 1 B 297/14

Tierschutz rechtfertigt Tierveräußerung

Einem Pferdehalter fehlt offenkundig die notwendige Sachkunde, wenn er über längere Zeit hinweg überhaupt nicht bemerkt, dass einige seiner Pferde behandlungsbedürftig erkrankt waren und er den behördlichen Aufforderungen, unverzüglich deren tierärztliche Behandlung zu veranlassen, nicht aus bösem Willen, sondern mangels hinreichender Sachkunde keine ernstzunehmende Bedeutung beigemessen hat. Einem solchen Pferdehalter können die Tiere unter Umständen sofort weggenommen werden, um eine tierschutzgerechte Tierhaltung zu gewährleisten.