Pressemitteilung

Katzenurin stinkt

Amtsgericht Lampertheim, Az.: 3 C 701/14 (07)

Eine Katze, die in der Mietwohnung auch gelegentlich außerhalb des Katzenklos uriniert, verursacht einen Schaden am Fußbodenbelag, wenn der Urin auch unter den Bodenbelag fließt. Wird der Urin dann nicht umgehend beseitigt, ist mit einem starken Fäkaliengeruch zu rechnen. Der Fußbodenbelag ist dann auf Kosten des Katzenhalters (Mieters) auszutauschen, weil sich diese Geruchsbelästigung nur so auf Dauer beseitigen lässt.