Pressemitteilung

Papageienhalter muss entschädigt werden

Landgericht Ellwangen, Az.: 1 Qs 41/14

Wird gegen einen Tierhalter ein Verfügungsverbot für seine Papageien ausgesprochen und gibt die Staatsanwaltschaft diese Tiere trotz Aufforderung zur Herausgabe nicht frei, obwohl diese Tiere in der Anklageschrift keinerlei Rolle spielen, dann ist der Tierhalter aus der Staatskasse für die Verwahrungskosten seiner Papageien zu entschädigen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beschlagnahme der Vögel in keiner Beziehung zu dem Vorwurf aus der Anklageschrift stand.