Sämtliche in Europa vorkommenden Amphibien, zu denen Frösche, Molche, Kröten, Salamander und Unken zählen sowie deren Eier, Kaulquappen und Larven sind seit 1980 im Bundesnaturschutzgesetz als "besonders geschützt" oder "streng geschützt" klassifiziert.
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Hände weg von Amphibien, Laich und Kaulquappen!

Gartenbesitzer wünschen sich häufig eine schnelle Besiedelung ihres neuen Teichs. Was liegt da näher, als in der Natur Froschlaich mitzunehmen und in das heimische Gewässer zu setzen? Neugierigen Kindern kommt auch oft die Idee, Kaulquappen zu fangen und in einem Einmachglas ans Bett zu stellen, um die Tiere zu beobachten. Sogar Lehrer holen die Entwicklungsstadien von Amphibien ins Klassenzimmer, um den Schülern die Verwandlung (Metamorphose) anschaulich zu erklären.

„Alles nachvollziehbar, aber bitte lassen Sie die Wildtiere in der Natur und machen Sie sich nicht strafbar“, warnt Biologin Ursula Bauer von aktion tier- Berlin. Denn sämtliche in Europa vorkommenden Amphibien, zu denen Frösche, Molche, Kröten, Salamander und Unken zählen, sowie deren Eier, Kaulquappen und Larven sind seit 1980 im Bundesnaturschutzgesetz als "besonders geschützt" oder "streng geschützt" klassifiziert. Es ist gemäß § 44 verboten, sie zu stören, zu fangen oder gar zu töten. Wer Amphibien tötet oder verletzt, muss in den meisten Bundesländern mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Weitere Informationen bei:

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Ursula Bauer, Diplom-Biologin
Jüdenstr. 6
13597 Berlin

Tel.: +49 30 30 111 62 30
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www.aktiontier.org

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