Zwei Frauen hätten neben dem Tier gestanden, seien jedoch hastig davongelaufen, als sich die Spaziergänger näherten. Glücklicherweise erinnerten sich die Finder schnell daran, dass sie die Frauen vom Sehen kennen und sogar wissen, wo diese wohnen.
Es war klar, dass es sich um einen ausgesetzten Hund handelt und nicht um ein Fundtier, welches von seinem Besitzer gesucht wird. Wir konnten also schnell helfen und den armen Vierbeiner aufnehmen. Die herbeigerufene Polizei nahm gleich die Aussagen der Zeugen auf, und Tierheimleiterin Myriam Laser machte sich daran, den Hund von seiner Haarmatte zu befreien. Der Rüde stellte sich als ruhig heraus und ließ die erforderliche Schur brav über sich ergehen. Das gesamte Fell war derart verfilzt und auch an den Pfoten komplett verwachsen, dass sich der Vierbeiner kaum noch bewegen konnte. Außerdem waren die Krallen extrem lang. Da die Haut unter den Filzplatten nicht mehr belüftet wurde, hatten sich Bakterien eingenistet und vor allem an den Beinen schmerzhafte, juckende Ekzeme verursacht. Unter einer der kotverschmierten Filzplatten befanden sich sogar Maden, und einige Hautpartien waren bereits abgestorben.
Nachdem etwa 2 kg Filz entfernt waren, kam ein hübscher, aber sehr magerer, etwa 10-jähriger Mischling zum Vorschein. Der Tierarzt stellte später noch mehrere Tumore am ganzen Hundekörper fest sowie vereiterte Augen und sehr schlechte Zähne, von denen zwei sofort gezogen werden mussten. Zudem setzt der Vierbeiner blutigen Urin ab und wird im Moment mit Antibiotika und Schmerzmitteln versorgt.
Solch ein katastrophaler Gesundheits- und Pflegezustand entsteht nicht von heute auf morgen, sondern ist das traurige Ergebnis einer langen Zeit der Verwahrlosung. Was müssen das für Menschen sein, die ihren Vierbeiner derart „vor die Hunde gehen lassen“? Wer einem Tier wie in diesem Fall ohne vernünftigen Grund länger anhaltende, erhebliche Schmerzen und Leiden zufügt, verstößt gegen § 17 des Tierschutzgesetzes. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, die wir bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzeigen werden.
Hinzu kommt das hochgradig feige und unverantwortliche Aussetzen, welches ebenfalls laut Tierschutzgesetz verboten ist und mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Wir hoffen, dass unsere Anzeige bei der Polizei zu einer harten Bestrafung der Verantwortlichen führt.