Animal Hoarding | Tierschutzfälle mit Kleintieren

Animal Hoarding- Fall 1 Berlin- Spandau: Gerhard A. hält 1700 Wellensittiche

Über 1700 Wellensittichen lebten zusammen mit Gerhard A. in einer Drei-Zimmer-Wohnung im Berliner Stadtteil Spandau.

Der hat einen Vogel - nicht nur einen, sondern über 1.700. So viele Wellensittiche lebten bis Mitte Dezember 2008 bei Gerhard A. im Berliner Stadtteil Spandau. Bis die illegale Massenzucht im wahrsten Sinne des Wortes aufflog.

In der drei-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses stand die Luft. Tropische Temperaturen ließen sofort Brillengläser und Kameraobjektive beschlagen. In zwei Zimmern wimmelte es von Wellensittichen in allen Farben, die frei herumflogen. Sie saßen auf Ästen, die an der Decke angebracht waren, balzten vor ihren Nisthöhlen, fraßen aus großen Futterschalen am Boden. Überall Federn, überall Kot. Dazwischen der gut gelaunte 60jährige Frührentner Gerhard A. – barfuss und in kurzen Hosen. Die kleinen Singpapageien seien sein Ein und Alles, betonte der Diplom-Ingenieur.

Vor drei Jahren fand er auf der Straße einen abgemagerten Wellensittich, nahm ihn mit nach Hause und kaufte ihm zur Gesellschaft ein Weibchen. Tiere, die Freunde und Bekannte nicht mehr haben wollten, und Schwierigkeiten beim Verkauf von Jungvögeln ließ die Zahl der Wellensittiche ständig wachsen.

Bei unserem ersten Besuch schätzte Herr A. seinen Bestand auf 500 Vögel. Dass es tatsächlich über 1700 sind zeigte sich erst, als das alarmierte Veterinäramt die Tiere beschlagnahmte und in einer Quarantänestation unterbrachte. Zwischen offizieller Beschlagnahmung und der Wegnahme der Tiere vergingen allerdings Wochen. Zeit genug für Herrn A., mehrmals die Fenster zu öffnen und über 100 Wellensittiche frei zu lassen. In den darauffolgenden Tagen fanden Vogelfreunde immer wieder tote Tiere in der Nähe der Wohnung, die verhungert oder aufgrund des Temperaturschocks gestorben waren. Der Frührentner fühlte sich nicht für deren Tod verantwortlich und blieb bei seiner Meinung, dass die Tiere es in Freiheit besser hätten als in den Händen der Behörden.

Das Veterinäramt begründete die Verzögerung mit der Angst vor Psittacose (Papageienkrankheit), einer hoch infektiösen Seuche, die auch Menschen befallen kann. Daher wurden Kotproben genommen, deren Analyse geraume Zeit dauerte. Zum Schutz vor der Papageienkrankheit wurde 1991 die Psittakoseverordnung erlassen. Demgemäß müssen Züchter und Händler ihre Vögel mittels Fußringen des Zentralverbands Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V. oder eines eingetragenen Züchtervereins kennzeichnen. Außerdem bedarf jeder, der Papageien und Sittiche züchten will, gemäß § 17g Tierseuchengesetz der Erlaubnis der zuständigen Veterinärbehörde. Für Zuchtanlagen in Wohnbereichen kann allerdings keine Erlaubnis erteilt werden. Herr A.´s  Zucht war daher nicht nur illegal, sondern auch hinsichtlich der Seuchengefahr äußerst gefährlich.

Kein "typischer" Animal Hoarder

Der Vogelmann macht einen gepflegten, gebildeten Eindruck und passt erst einmal nicht so richtig in das Bild eines krankhaften Tiersammlers – eines Animal Hoarders. Er besitzt Fachwissen über Wellensittiche, ließ sie frei im Schwarm fliegen, wie sie es natürlicherweise in Freiheit auch tun würden. Allerdings sind fast 50 Prozent der typischen Tiersammler ebenso wie Herr A. 60 und älter, mehr als die Hälfte lebt wie er allein. Auch die Vogelhaltung wies mehrere Merkmale des krankhaften Tierhortens auf. So fand es Herr A. völlig normal, derart viele Wellensittiche auf so engem Raum zu halten. Er erkannte nicht, dass es den Tieren in seiner Obhut schlecht ging. So befanden sich viele seiner Wellensittiche in einem kritischen Gesundheitszustand und mussten nach der Beschlagnahmung eingeschläfert werden.

Aufgrund der bedrückenden Enge kam es zu häufigen Auseinandersetzungen, was zu teilweise schweren Verletzungen vor allem an den Köpfen führte. Durch übermäßig starkes Schnabelwachstum, eventuell verursacht durch eine Leberfunktionsstörung oder einen Nährstoffmangel, waren zahlreiche Vögel nur noch eingeschränkt zur Nahrungsaufnahme fähig und daher bis auf die Knochen abgemagert. Außerdem fanden sich viele behinderte Tiere im Bestand. Häufig waren hier Spreizbeine, wobei ein oder beide Beine sehr stark seitlich vom Körper abstehen, so dass sich der betroffene Vogel nicht auf seine Füße stellen, geschweige denn laufen kann, sondern ständig auf dem Bauch liegt. Ursache für eine derartige Beinfehlstellung ist in der Regel eine ausgekugelte oder verschobene Hüfte. Dies kann im Nestlingsalter passieren, wenn sich beispielsweise ein Elternvogel bei der Fütterung versehentlich auf den Rücken des Kükens stellt oder beim Hudern (Wärmen) flach auf dessen Rücken liegt. Derartige Unfälle kommen meistens dann vor, wenn im Nistkasten keine Nistmulde vorhanden ist. Auch waren viele Wellensittiche von Parasiten wie Milben, Federlingen und Trichomonaden befallen. Die hoch infektiöse Trichomoniasis kann zu einer heftigen Infektion des Kopfes und unbehandelt letztendlich zum Tode durch Verhungern führen.

Herrn A. war, typisch Tiersammler, die schlechte Gesundheit seiner Vögel offensichtlich entgangen oder er war mit der Behandlung und Pflege der kranken und verletzten Tiere schlicht überfordert. Menschen wie ihm muss Einhalt geboten werden. Daher begrüßt aktion tier, dass Herrn A. ein behördliches Tierhalteverbot auferlegt wurde, so dass der Mann in Zukunft einer anderen Sammelleidenschaft wird frönen müssen. Wir empfehlen Briefmarkensammeln.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.