Artenschutz | Reise und Urlaub

Was ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen?

Um den illegalen Handel mit wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu unterbinden, wurde 1973 in Washington ein Artenschutzübereinkommen getroffen. Diese „Convention on International Trade in Endangered Species of wild Fauna and Flora“, kurz CITES genannt, schützt bedrohte Arten durch Handelskontrollen und -beschränkungen.

Foto: © aktion tier e.V., Both

Auch die private Mitnahme von lebenden oder toten Souvenirs aus Tier- und Pflanzenarten nach Deutschland gilt als „Handel“. Die im Rahmen von CITES vereinbarten Regelungen gelten für derzeit 175 Nationen weltweit. Zu den Vertragsstaaten zählen auch sämtliche EU-Mitgliedsstaaten. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen enthält drei Anhänge, in denen Tier- und Pflanzenarten entsprechend ihrem Schutzstatus aufgelistet sind. Derzeit gelten Handelsbeschränkungen für über 30.000 Tierund Pflanzenarten. Da kaum ein Urlauber alle Arten kennt, sollten grundsätzlich keine fremdländischen Tiere und Pflanzen, ob selbst gesammelt oder als Souvenir verarbeitet, mitgenommen werden!