Reise und Urlaub

Straßentiere im Urlaubsland

Vor allem in südlichen und osteuropäischen Ländern sind Straßenhunde und -katzen allgegenwärtig. Sie leben auf Campingplätzen, am Strand, in Parks oder mitten in der Stadt, wo sie durch den dicksten Verkehr laufen und im Müll nach Nahrung suchen.

Viele Einheimische mögen ihre Straßentiere. Foto: © Ursula Bauer

Vorsicht bei der Mitnahme von Straßentieren aus dem Ausland

Tierfreunde würden am liebsten alle einsammeln und mitnehmen. Doch die gut gemeinte Rettungsaktion kann schnell schiefgehen, wenn sie spontan und unüberlegt erfolgt. So lehnen zum Beispiel viele Fluggesellschaften den Transport von Hunden und Katzen ganz ab oder erlauben nur die Mitnahme von Tieren bis 8 kg als Handgepäck in der Kabine.

Dieses magere Katzenbaby möchte man am liebsten mitnehmen. Foto: © Ursula Bauer

Einreisbestimmungen innerhalb der EU

Auf jeden Fall müssen die oft sehr strengen gesetzlichen Aus- und Einreisebestimmungen beachtet werden. Innerhalb der EU sind ein im Urlaubsland ausgestellter EU-Heimtierpass, die Kennzeichnung mittels Microchip und eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Tollwutspritze muss beim Antritt der Rückreise mindestens 21 Tage zurückliegen, um wirksam und somit gültig zu sein. Wer also nur zwei Wochen Urlaub macht, kann diese Voraussetzung für einen legalen Transport gar nicht erfüllen. Hunde- und Katzenwelpen dürfen erst mit 12 Wochen geimpft werden. Plus den 21 Tagen Wirkzeit bedeutet dies, dass Welpen unter 15 Wochen nicht nach Deutschland importiert werden dürfen.

Ein absolutes Einreiseverbot gilt außerdem für diverse Hunderassen sowie deren Kreuzungen wie etwa American Staffordshire-Terrier, Bullterrier oder Pitbull.

Einreisebestimmungen auf einem nicht gelisteten Drittland

Möchte man eine Katze oder einen Hund aus einem sogenannten nicht gelisteten Drittland wie beispielsweise Ägypten, Türkei, Marokko oder Thailand mit nach Deutschland nehmen, wird es noch komplizierter. Neben den geschilderten Voraussetzungen muss hier auch noch ein Test auf Tollwutantikörper in einem zugelassenen EU-Labor durchgeführt werden. Das zu testende Blut darf frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung entnommen werden und nach der Blutentnahme muss weitere 3 Monate gewartet werden, bis das Tier nach Deutschland einreisen darf. Von der ersten Tollwutimpfung bis zum Reiseantritt vergehen also mindestens 4 Monate (bei Welpen 7 Monate, da die Tiere erst im Alter von 3 Monaten geimpft werden dürfen).

Folgen bei Missachtung

Wer die jeweiligen Einreisebestimmungen nicht einhält, bekommt Ärger. Illegal eingeführte Tiere werden vom Zoll beschlagnahmt und für drei Monate unter Quarantäne gestellt - ein Horror für die freiheitsgewohnten Straßentiere und ein teurer Spaß für den neuen Besitzer, der die Kosten für die Unterbringung zu tragen hat.

Straßentieren vor Ort helfen

Bevor über die Adoption und Mitnahme eines Straßentieres nachgedacht wird, sollte man sich die Situation vor Ort genau ansehen. Zum Teil geht es den Hunden und Katzen gar nicht so schlecht. Sie leben zwar nicht im Haus, haben jedoch oft eine Futterstelle, die von Anwohnern betreut wird.

Dosenfutter deponieren

Wer helfen möchte, kann dort am besten Dosenfutter deponieren, welches dann von den lokalen Tierfreunden nach und nach verfüttert wird.

Regelmäßige finanzielle Hilfe

Wem ein ganz bestimmtes Tier am Herzen liegt, kann auch Einheimische bitten, die Betreuung gegen einen monatlichen Geldbetrag zu übernehmen. Diese Regelung kann mit der regelmäßigen Übermittlung von Fotos des Tieres verknüpft werden.

Tierärztliche Behandlungen bezahlen

In vielen Ländern werden keine Tiermedikamente und Veterinärbedarfsmittel hergestellt. Alles muss importiert werden, was die Kosten für einen Tierarztbesuch natürlich extrem in die Höhe treibt und für Einheimischen meist unerschwinglich macht. Es spricht also nichts dagegen, einem verletzten oder kranken Tier eine tierärztliche Behandlung zu spendieren. Dazu zählen natürlich auch Kastrationen, um die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern.

Lokale Tierschutzvereine unterstützen

Man kann sich auch überlegen, einen lokalen Tierschutzverein finanziell zu unterstützen, wenn dessen Arbeit überzeugt. Ein heillos überfülltes Tierheim mit katastrophalen hygienischen Verhältnissen erweckt zwar Mitleid, stellt aber keine Problemlösung dar. Auf dem richtigen, da nachhaltigen Weg sind dagegen Vereine, die Kastrationsprogramme durchführen, Futterstellen betreuen und die Bevölkerung aufklären.

Straßentierfreundliche Hotels buchen

Als „Kunde“ im Urlaubsland sollten man sich auch klar für den Tierschutz positionieren und Hotels, Campingplätze und Ferienanlagen wählen, in denen Katzen und Hunde kastriert sind und gefüttert werden. Informationen dazu holt man sich am besten schon vor der Buchung, damit einem nicht angesichts großen Tierleids die Urlaubslaune vergeht.

Straßenkatzen schlafen vor einem Hoteleingang. Als „Kunde“ im Urlaubsland sollten man Hotels, Campingplätze und Ferienanlagen wählen, in denen Katzen und Hunde kastriert sind und gefüttert werden. Foto: © Ursula Bauer

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.