Die weder gegen Tollwut geimpften noch gechippten und daher illegal eingeführten Tiere sollte der Fahrer in Osnabrück abgeben. Der zuständige Amtstierarzt beschlagnahmte die etwa 11 Wochen alten Mischlingswelpen, die von unserer Mitarbeiterin in der Nacht abgeholt und in das aktion tier-Tierheim nach Zossen gebracht wurden.
Da es sich um mehrere Welpen handelt gehen wir davon aus, dass die Tiere in Deutschland verkauft werden sollten. Dieser illegale Hundetransport von einem osteuropäischen Land nach Deutschland ist beileibe kein Einzelfall sondern gängige Praxis. Mit dem Welpenhandel ist einfach unglaublich viel Geld zu verdienen und die Gefahr, wie in diesem Fall in eine Kontrolle zu geraten, ist äußerst gering. So bringen täglich Schmuggler ihre „Ware Tier“ nach Deutschland, um sie den Käufern zu übergeben. Gesetzliche Bestimmungen werden dabei selten eingehalten. Unter anderem müssen Hunde und Katzen für die legale Einfuhr aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland gechippt und gegen Tollwut geimpft sein sowie über einen gültigen EU- Heimtierpass aus dem Herkunftsland verfügen. Hundewelpen unter 15 Wochen sowie diverse Hunderassen inklusive derer Kreuzungen wie etwa American Staffordshire-Terrier, Bullterrier oder Pitbull dürfen gar nicht nach Deutschland verbracht werden. Die meisten Menschen, die sich einen Hundewelpen meist via Internet aus dem europäischen Ausland bestellen wissen nicht, dass sie sich durch den Erwerb eines illegal eingeführten, kranken oder zu jungen Hundes selbst strafbar machen.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.aktiontier.org/kampagnen/kein-internethandel-mit-tieren/ sowie unter http://www.aktiontier.org/kampagnen/billigwelpen/.