Projekt Kitty

Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kassel

Um die große Zahl verwilderter Hauskatzen zu beschränken, hat die Stadt Kassel eine Verordnung erlassen, nach der freilaufende Katzen kastriert werden müssen.

Freilaufende Katze Foto: Jan Peifer

Von der neuen Katzenschutzverordnung sind sowohl die rund 2.500 Streunerkatzen auf dem Stadtgebiet betroffen als auch ca. 5.000 Hauskatzen mit Freigang. Diese dürfen nur noch unbeaufsichtigt ins Freie gelassen werden, wenn sie kastriert, registriert und gekennzeichnet sind. Für reine Wohnungskatzen greift die Verordnung zunächst noch nicht. Die Stadt erhofft sich von der Kastrationspflicht eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands freilebender Katzen sowie eine Kontrolle der Population, denn so können auch Tierheime und weitere Tierschutzvereine entlastet werden.

Jan Peifer