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Ohren ohne! - Mikrochips statt Ohrmarken für Klauentiere

Alle Klauentiere, zu denen unter anderem Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe zählen, müssen innerhalb der EU mit Ohrmarken gekennzeichnet und bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Gemäß der deutschen Viehverkehrsverordnung, welche die entsprechende EUVerordnung in Landesrecht umsetzt, muss bei Rindern in beiden, bei Schweinen nur in einem Ohr eine Marke angebracht werden.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.