Fälle von Tierquälerei und ausufernden Tierhaltungen, bei denen unter anderem zahllose Hunde, Katzen, Kleintiere, Reptilien und Pferde unter katastrophalen Bedingungen gehalten werden, nehmen in Deutschland immer mehr zu. Da unsere Veterinärbehörden bisher nicht miteinander vernetzt sind, können sich Tiermessies und andere Tierquäler sehr einfach durch Umzug einer Kontrolle und Weiterverfolgung entziehen und oft sogar trotz Tierhalteverbot völlig unbehelligt an einem neuen Wohnort weitermachen.
Die Einführung eines bundesweiten Animal Hoarder- und Tierquäler- Zentralregisters hat den Vorteil, dass sich Veterinärämter darüber informieren könnten, ob neu in ihrem Zuständigkeitsbereich auftretende Tierhalter in der Vergangenheit auffällig geworden und eventuell sogar mit einem Tierhalteverbot belegt sind und dann entsprechend handeln.
Wir freuen uns, dass Bund und Länder nun endlich Tierquälerei mithilfe eines Zentralregisters effektiver eindämmen möchten. Sie haben von der Bundesregierung gefordert, noch in diesem Jahr die Rechtsgrundlage zu schaffen, nach der die erforderlichen Daten erhoben werden können. Was nicht so kompliziert sein sollte, schließlich gibt es bereits seit 2000 ein Zirkus-Zentralregister, in welchem Veterinärbehörden bei Kontrollen festgestellte Missstände eintragen.