Insektenfallen scheinen hier für viele eine Lösung zu sein. Schließlich ist das Angebot sowie Anleitungen zum Selberbauen groß. Es gibt sie mit und ohne künstliches Licht, zum Befüllen mit süßen Flüssigkeiten, mit stromführenden Gittern oder Klebestreifen. Doch was offen gehandelt wird, muss noch lange nicht erlaubt sein.
„Keine dieser Fallen lockt selektiv nur eine ganz bestimmte Insektenart an“, betont Ursula Bauer von aktion tier. Draußen aufgestellt sterben in den Fallen nicht nur unterschiedliche Wespenarten, sondern auch massenweise Honig- und Wildbienen sowie Falter. Darunter auch seltene und daher geschützte Arten. Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es grundsätzlich verboten, wildlebende Tiere – einschließlich Insekten außer Lästlingen wie Stechmücken, Fliegen oder Bettwanzen – ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Privatpersonen dürfen daher keinerlei Insektenfallen im Außenbereich aufstellen!
Anstatt vor allem den Wespen nach dem Leben zu trachten, kann man es einmal mit einer kleinen Futterstelle am Rand des Essplatzes im Freien probieren. Bietet man dort Obstreste wie überreifen Trauben, etwas Melone oder ein Stückchen Wurst an, werden sich die schwarz-gelben Insekten bevorzugt dort aufhalten. „Und das Eindringen unerwünschter „Krabbeltiere“ ins Haus verhindert man effektiv und tierschutzkonform mit einfachen Fliegengittern an Fenstern und Außentüren“, so Ursula Bauer abschließend.




