Pressemitteilung

Strengere Regeln für Rattengift: Anwendungsverbot für Privatpersonen ab Oktober

Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen Privatpersonen in Deutschland keine blutgerinnungshemmenden Gifte gegen Nagetiere mehr anwenden.

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Wanderratte (Rattus norvegicus). Foto: © Pixabay

Diese Wirkstoffe (Antikoagulantien) blockieren das lebenswichtige Vitamin K, sodass Mäuse und Ratten, die davon gefressen haben, zeitverzögert an inneren Blutungen verenden. Mit dem Anwendungsverbot reagiert der Gesetzgeber auf die erheblichen Risiken dieser Mittel für Haus- und Wildtiere. Wer noch Restbestände gelagert hat, muss diese ab dem Stichtag als gefährlichen Abfall über eine kommunale Schadstoffsammelstelle entsorgen. Die Beseitigung über den Hausmüll oder den Abfluss ist strikt verboten.

Auf Grundlage der EU-Biozid-Verordnung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Produktzulassungen für Privatpersonen nicht mehr verlängert. Der Verkauf über Baumärkte, Gartencenter und Online-Handel ist bereits seit dem 26. April 2026 untersagt. Am 22. Oktober läuft nun auch die Frist zum Aufbrauchen privater Restbestände endgültig ab. In Zukunft dürfen ausschließlich geschulte Fachkräfte mit entsprechendem Sachkundenachweis diese Gifte kaufen, lagern und verwenden.

aktion tier begrüßt das Verbot ausdrücklich, da Laien die Giftköder mangels Fachwissens oft unsachgemäß, ungeschützt oder dauerhaft auslegen und Grundstücke selten nach Kadavern absuchen. Zum einen droht Haustieren wie Hunden, die den Geruch der Köder anziehend finden, eine direkte Vergiftung. Zum anderen wirkt das Gift erst nach Tagen, damit andere Nager nicht misstrauisch werden. Dadurch werden die langsam sterbenden Tiere zu einer leichten Beute für Katzen oder Greifvögel. Da die Wirkstoffe extrem lange im Körper verbleiben, führt zudem das Fressen von Kadavern zu tödlichen Sekundärvergiftungen bei Aasfressern wie Krähen und Füchsen.

Damit es gar nicht erst zu einem Befall kommt, empfiehlt aktion tier, Mäusen und Ratten vorbeugend die Lebensgrundlage zu entziehen. Nahrungsquellen lassen sich minimieren, indem Lebensmittel, Tierfutter und Abfälle verschlossen gelagert, Mülltonnen gesichert und Speisereste nie über die Toilette entsorgt werden. Zudem sollten Verstecke und Zugänge beseitigt werden, indem man Gerümpel wegräumt, Buschwerk ausdünnt sowie sämtliche Löcher, Spalten und Fugen an Gebäuden rattensicher abdichtet.

weitere Informationen bei:

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

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