Bis zum 7. Lebenstag ist die betäubungslose Kastration von Mastferkeln auch weiterhin erlaubt. Um das mögliche Entstehen von Ebergeruch beim Braten des Fleisches zu verhindern, wird mit einem Skalpell der Hodensack der Tiere geöffnet, anschließend werden die Samenstränge durchtrennt oder die Hoden einfach ausgerissen. Der Schmerz muss unglaublich sein, auch wenn Lobbyvertreter gerne das Gegenteil behaupten. Aus diesem Grund sollte das grausame Vorgehen endgültig verboten werden. Doch die ursprünglich vorgesehene Zeit zur Entwicklung von Alternativen wurde nicht genutzt. Dabei gibt es diese bereits: Mit einer Impfung kann die Bildung von Geschlechtshormonen unterdrückt werden (sogenannte Immunokastration). Auch eine Narkose wäre möglich.
Vor allem aus Kostengründen und wegen angeblich mangelnder Akzeptanz bei Markt und Kunden konnte diese sich bisher nicht durchsetzen, argumentieren Lobbyvertreter. Tatsächlich ist wohl schlicht der Aufwand vielen Schweinezüchtern zu hoch. Denn medizinische Eingriffe wie das Narkotisieren von Tieren dürfen in Deutschland nur von Tierärzten durchgeführt werden. Zwar gilt das eigentlich auch und sogar besonders für chirurgische Eingriffe wie das Abtrennen der Hoden, allerdings gab und gibt es hier eine Sonderregelung. In einigen Ländern ist das anders. Deutsche Schweinezüchter fürchten um ihre Konkurrenzfähigkeit bei der Einführung einer Betäubungsvorschrift. Über eine Öffnung bestimmter Verfahren zur Betäubung auch für Landwirte wird daher nachgedacht.