Pressemitteilung

EU verbietet Handel mit Robbenprodukten

Darauf mussten Tierschützer einige Jahrzehnte warten: Anfang Mai 2009 hat das EU-Parlament (endlich) ein Handelsverbot für Robbenprodukte für alle 27 Mitgliedsstaaten erlassen. Damit kann das Verbot noch rechtzeitig Einfluss auf die Festlegung der Fangquoten vor der Eröffnung der nächsten Jagdsaison im März 2010 nehmen. Europa fällt dann als ein Importland für Robbenprodukte aus.

Ausgenommen sind Robbenprodukte, die aus der traditionellen Jagd der Inuits stammen. Die Ausnahmen soll den Ureinwohnern von Kanada, Alaska und Grönland die Möglichkeit geben ihre traditionellen Lebensweisen weiter-führen zu können. Wie der Nachweis aussieht, dass es sich tatsächlich um ein Robbenfell handelt, das von einem Tier stammt, welches ein Inuit getötet hat, weiß allerdings noch niemand. Bereits 1993 erließ die EU ein Importverbot für weiße Felle, die von den Robbenbabys stammen, die nicht älter als 14 Tage sind. Die EU-Kommission geht davon, dass jährlich 900 000 Robben in Kanada, Grönland, Namibia, sowie in den EU-Staaten Finnland, Schweden und Großbritannien zur Jagd freigegeben werden. Wovon allein 300 000 Tiere in Kanada getötet werden. Das könnte sich nun drastisch ändern, vielleicht könnte dieser Erlass des EU-Parlaments sogar das Aus der Robbenjagd in Kanada bedeuten.

Finnland, Schweden und Großbritannien dürfen auch weiterhin in andere EU-Länder exportieren, wenn die Tötung der Robben ausschließlich aus Gründen der Fischbestandsregulierung erfolgt. Seit Jahrzehnten versuchen Tierschutzorganisationen dem alljährlich wiederkehrenden blutigen Schlachtfest auf dem Eis ein Ende zu bereiten. Die Robben werden von den Jägern entweder brutal mit einer Art Spitzhacke niedergeknüppelt oder angeschossen. Die angeschossenen oder durch den Schlag noch nicht getöteten Tiere flüchten häufig ins Wasser und ertrinken dort jämmerlich, die Robben leben zum Teil noch, wenn ihnen das Fell über die Ohren gezogen wird.

Nun scheint der Schutz der Robben in greifbare Nähe gerückt zu sein. Europa gilt nämlich in der Vermarktung der Robbenprodukte, vor allem in der Veredelung zu kostbaren Pelzmänteln, Motorradbekleidung und Accessoires, als einer der größten Handelspartner Kanadas. Etwa 50 Prozent der aus dieser Schlachtorgie gewonnen Robbenfelle exportierte Kanada bislang nach Europa. Das entspricht 4,2 Millionen EUR Umsatz, der sich im Wesentlichen zwischen Italien und Dänemark aufteilte.

 

WTO bestätigt Importverbot von Robbenfellen

Nachdem Kanada und Norwegen gegen ein EU-Importverbot von Robbenfellen geklagt hatten, welches seit 2010 gilt, hat die Welthandelsorganisation WTO in einem Schiedsspruch bestätigt, dass Handelsinteressen nicht über Tierwohl entscheiden dürfen. Vielmehr könne das Wohlergehen von Tieren ein ausreichender Grund für ein Handlungsverbot sein. Kanada hat bereits angekündigt, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen. Seit 2010 dürfen Robbenfell und andere Produkte aus der kommerziellen Robbenjagd in Kanada nicht mehr in die EU eingeführt und nicht gehandelt werden. Kanada hat eine Jagdquote von 400.000 Robben, die jährlich getötet werden dürfen. 2009 wurde diese mit 350.000 Tieren noch fast erfüllt; das EU-Importverbot sowie der Rückzug weiterer Abnehmer haben dazu geführt, dass die Zahl der getöteten Tiere mittlerweile auf ca. 50.000-70.000 Tiere pro Jahr gesunken ist.

Da die USA sich bereits 1972 für ein Importverbot kanadischer Robbenprodukte ausgesprochen haben und die Niederlande und Belgien es den USA gleich taten, bleiben den Kanadiern in Zukunft nur noch die Märkte in Norwegen, Russland und China. Würden die Kanadier bei ihren bisherig festgelegten Fangquoten bleiben, würde ein erhebliches Überangebot an Robbenfellen am Markt herrschen, das den Preis für Robbenfelle in den Keller fallen lassen würde. Bereits in den letzten Jahren fielen die Preise von 40 EUR pro Fell auf jetzt etwa 9 EUR. Jetzt rächt es sich, dass die kanadische Regierung nicht früher auf die weltweiten Proteste von Tierschützern und auch teilweise von Regierungen anderer Staaten reagiert hat. Für die Robbenjäger ist keine berufliche Alternative zu ihrem blutigen Geschäft wirksam geworden, obwohl dies seit langem gefordert wurde. Jetzt kann das eintreten, wovor sich die Verantwortlichen in Kanada mit der sturen Aufrechterhaltung dieser brutalen Jagd immer schützen wollten. Sie sicherten sich damit die Zustimmung der Teile der Bevölkerung, die von diesen blutigen Szenen lebten. Aber das Mitleid hierfür hält sich bei Tierschützern in Grenzen. Wie die kanadische Regierung äußerte, wolle sie gegen die Entscheidung des EU-Parlaments gerichtlich vorgehen. Dies könnte dazu führen, dass der unhaltbare Zustand des grässlichen Tötens von Robbenbabys von den kanadischen Verantwortlichen zunächst weiter in vollem Umfang aufrecht erhalten wird. Aus kanadischen Regierungskreisen wurde argumentiert, dass die Entscheidung des EU-Parlaments ohne Kenntnis der wahren Fakten getroffen wurde und weiter wird behauptet, dass diese Entscheidung eine rein emotionale und keine rationale sei. Die Kaltschnäuzigkeit dieser Einlassungen ist nicht mehr zu überbieten. Man kann im Interesse des Tierschutzes nur hoffen, dass solch substanzloses Getöse allein der Aufgeregtheit der kanadischen Verantwortlichen geschuldet ist, die scheinbar mit einer solchen Entscheidung in Europa nicht gerechnet haben. Jetzt gilt es abzuwarten, welche weiteren Schritte die kanadische Regierung einleitet und inwieweit sich diejenigen in Kanada durchsetzen können, die schon seit langem ein vernünftiges Einlenken der Regierung auf die weltweiten Proteste gegen das Robbenschlachten fordern.