Nutztiere | Massentierhaltung

Folterinstrumente in der Massentierhaltung – Widerspruch zum Tierschutzgesetz

Seit mehr als 20 Jahren steht der Tierschutz im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gilt damit als Staatsziel. Der erste Artikel beruft sich auf die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf danach einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Leider sieht die Wirklichkeit in Deutschland ganz anders aus. Jeden Tag leiden Tausende Tiere, insbesondere diejenigen, die unserem Wohlbefinden dienen müssen, die gemästet, gezüchtet, geschlachtet werden.

So werden Ferkel kastriert. Seit einigen Jahren ist die vorherige Betäubung vorgeschrieben.
So werden Ferkel kastriert. Seit einigen Jahren ist die vorherige Betäubung vorgeschrieben. Foto: © Jan Peifer

Mittlerweile gibt es in Umfragen regelmäßig ein überwältigend großer Teil der Befragten an, beim Kauf auf die Herkunft des Fleisches zu achten. Dennoch stammen 97 % des Fleisches, das hierzulande gegessen wird, aus der industriellen Massentierhaltung. Die sogenannte Intensivtierhaltung ist Ausdruck der schlimmsten Tierquälerei und doch die ebenso einfache wie effiziente Antwort auf die immense Nachfrage nach Fleisch und Wurst. Obwohl der Konsum von Fleisch seit Jahren leicht zurückgeht, lag der Pro-KopfVerbrauch 2023 bei über 50 Kilogramm. 

Ob in der Schweine-, Hühner- oder Rindermast, in der Milchindustrie oder auch in der Pelztierzucht – überall werden möglichst viele Tiere auf möglichst wenig Platz zusammengepfercht, um einen möglichst hohen Profit zu erzielen. Diese Haltungsbedingungen sind alles andere als artgerecht. Doch statt die Haltung auf die Bedürfnisse der Tiere auszurichten, werden die Tiere den Bedingungen angepasst.

Mit solch einer Zange werden Hühner Sauen im Kastenstand. In diesen Käfigen können sich die Tiere nicht bewegen. notgetötet, oft klappt das nicht.
Mit solch einer Zange werden Hühner Sauen im Kastenstand. In diesen Käfigen können sich die Tiere nicht bewegen. notgetötet, oft klappt das nicht. Foto: © Jan Peifer

Um stressbedingten Kannibalismus und Verletzungen zu unterbinden, werden Ferkeln die Ringelschwänze abgeschnitten und die Eckzähne abgeschliffen, Puten mit Brennscheren die Schnäbel gekürzt, Kälbern die Hörner ausgebrannt. Betäubungen gibt es in der Regel nicht. Muttersauen werden in Kastenstände gesperrt, sodass sie sich nahezu nicht mehr bewegen können, Rinder leiden in der Anbindehaltung. All das ist völlig legal, obwohl es dem Grundsatz des Tierschutzgesetzes widerspricht. In der Nutztierhaltung sind unter dem Biosiegel Verstümmelungen deutlich strenger reglementiert bzw. nur in Ausnahmefällen erlaubt. Doch auch auf diese Tiere wartet das Ende im Schlachthof, hier ereilt sie das gleiche Schicksal wie ihre Artgenossen in konventioneller Haltung. Nicht nur die Schlachtung selbst ist grausam und brutal.

Sauen im Kastenstand. In diesen Käfigen können sich die Tiere nicht bewegen.
Sauen im Kastenstand. In diesen Käfigen können sich die Tiere nicht bewegen. Foto: © Jan Peifer

Immer wieder kommt es zu Skandalen, Ermittlungen und Betriebsschließungen, wenn Aufnahmen von versteckten Kameras Bilder vom Geschehen hinter den Toren von Schlachthöfen zeigen.

Gewalt gegen Tiere und schwerste Misshandlungen werden regelmäßig dokumentiert. Diese reichen vom Versetzen von Tritten, Schlägen und Stromstößen mit Elektroschockern bis hin zum betäubungslosen Schlachten. Die Tiere erleben ihren eigenen Tod bei vollem Bewusstsein mit. 2024 war der Entwurf einer Novelle für das Tierschutzgesetz veröffentlicht worden, im Herbst wurde diese im Bundestag eingebracht. Viele Vorschläge, die Tierschutzverbände im Beteiligungsverfahren eingebracht hatten, fanden keine Berücksichtigung. So hätte etwa die Anbindehaltung von Kühen weitere zehn Jahre praktiziert werden dürfen, in vielen Fällen sogar noch darüber hinaus. Auch eine Verstümmelung von Tieren während der Mast und Zucht wäre nicht grundsätzlich verboten worden. Immerhin war eine Pflicht zur Videoüberwachung von tierschutzrelevanten Bereichen in Schlachthöfen geplant. Wenn auch ein erneuertes Tierschutzgesetz in der geplanten Form seinem Anspruch nicht gerecht geworden wäre, wäre es ein Schritt nach vorn gewesen. Doch wann oder ob überhaupt mit einem Beschluss des geänderten Gesetzes nach dem Zusammenbruch der Regierungskoalition im Winter gerechnet werden kann, ist nun völlig unklar.

Mit einer solchen Metallstange werden Enten und Gänse gestopft, eine Praxis, die seit vielen Jahren in Deutschland verboten ist.
Mit einer solchen Metallstange werden Enten und Gänse gestopft, eine Praxis, die seit vielen Jahren in Deutschland verboten ist. Im Ausland ist dieses (noch) erlaubt, und Produkte wie z. B. Stopfleber werden in Deutschland verkauft. Foto: © Jan Peifer

Wer die Tierquälerei in den Mastställen nicht weiter unterstützen möchte, hat dennoch eine einfache Möglichkeit: Eine Umstellung auf eine pflanzliche Ernährung ist heutzutage leicht, denn in jedem Supermarkt finden sich genügend pflanzliche Alternativen zu Fleisch und Wurst.

Jan Peifer