Pressemitteilung

Ist ihr Tier haftpflichtversichert?

Wenn man ein Tier hat, trägt man als Halter Verantwortung dafür. Man sorgt dafür, dass es dem Tier an nichts mangelt, schenkt dem Tier viel Zeit und Aufmerksamkeit und ist stets um sein Wohlergehen bemüht. Doch die Verantwortung bei einer Tierhaltung reicht noch weiter.

Was passiert, wenn durch das eigene Tier ein Mensch zu Schaden kommt oder ein Unfall mit Schaden verursacht wird? Die Halter vor allem zweier Tierarten sollten sich hier finanziell absichern, indem sie eine Versicherung abschließen: nämlich vor allem die Hundebesitzer und Pferdehalter. Was es hier im Einzelnen für Möglichkeiten gibt und was sinnvoll ist, erläutern wir für Sie gerne. 

In der Privaten Haftpflichtversicherung, die jeder für sich selbst ohnehin abschließen sollte, sind einige zahme Haustiere wie zum Beispiel Katzen und Vögel mitversichert. Nur die in der Versicherungspolice ausgeschlossenen Haustiere bedürfen einer separaten Tier-Haftpflichtversicherung. Nicht mitversichert sind Hunde, Pferde und wilde Tiere. Für diese kann man eine freiwillige Tierhaftpflichtversicherung abschließen, was auch zu empfehlen ist, wenn man bedenkt, welchem finanziellen Risiko man sich sonst unter Umständen aussetzt. Rechnen Sie die Kosten für diese Versicherung einfach in Ihre Tierhaltungskosten mit ein, sowie Sie dies für Futter und Tierarzt auch tun. Denn wenn es zu einem Schaden kommen sollte, können Kosten schnell ins Unermessliche ausufern. Dagegen sind die Kosten einer Tierhaftpflichtversicherung mit ca. 50-80 EUR pro Jahr für einen Hund und rund 100-200 EUR pro Jahr für ein Pferd recht überschaubar. Lassen Sie sich hier von einem unabhängigen Versicherungsmakler informieren und wählen Sie eine möglichst hohe Deckungssumme, damit Sie auch wirklich gut für alle Eventualitäten abgesichert sind. Die Preisunterschiede sind dabei nicht sehr groß.

Schäden am eigenen Hausrat werden von einer Versicherung nicht getragen. Wenn also der Hund die Hautür zerkratzt, obliegt es im Falle eines Mietverhältnisses dem Mieter, den Schaden zu beheben. Ansonsten könnten sämtliche Renovierungsarbeiten zu Lasten einer Tierhaftpflicht durchgeführt werden. Ein Haftpflichtschaden entsteht plötzlich und spontan. Wenn also der Hund oder die Katze bei Fremden eine wertvolle Statue umrennt und damit kaputt macht, dann würde eine Haftpflichtversicherung greifen.

Hundehaftpflichtversicherung Als Beispiel: Sie zahlen bei einer Versicherung für eine Hundehaftpflichtversicherung 50 EUR pro Jahr für einen Hund und sind mit einer Schadensfallsumme von einer Million EUR versichert gegen Schäden, die Ihr Hund verursacht. Sie denken – eine Million EUR? Das ist aber viel! So groß kann ein Schaden doch gar nicht sein! Irrtum. Stellen Sie sich vor, Ihr Hund läuft plötzlich auf eine Straße, ein LKW kommt deswegen ins Schleudern, verliert eine teure Ladung und rammt noch mehrere Autos, bei denen ein Insasse schwer verletzt wird. Hier wäre nicht nur der verursachte Sachschaden und der Warenausfall zu begleichen – auch Ansprüche des Verletzten sind abzugelten. Da kommen schnell hohe Summen zusammen, oft mehr als eine Million EUR. Natürlich wird im Falle eines Schadens seitens der Versicherung geprüft, ob Sie als Kunde überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Unberechtigte Ansprüche werden gerichtlich abgewehrt. Der Versicherungsschutz, den Sie genießen, gilt üblicherweise im In- und im Ausland. Sie sollten dies aber prüfen, falls Sie mit Ihrem Hund öfter ins Ausland reisen. Die Meldung von Bagatellschäden sollte nach Möglichkeit vermieden werden, da Vergünstigungen langfristig nur schwer oder nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Problematisch ist die Hundehaftpflichtversicherung für die sogenannten „Listenhunde“. Hier sind auch die Unterschiede innerhalb der einzelnen Bundesländer zu berücksichtigen. In einigen Bundesländern, z.B. in Niedersachsen, besteht durch das Landeshundegesetz eine Hundehaftpflichtversicherungspflicht für einige Hunderassen, so etwa für Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier oder deren Kreuzungen. Viele Versicherungen verlangen Mindestdeckungssummen und auch die Versicherungsbeiträge fallen höher aus als bei Hunden, die nicht zu den „Listenhunden“ gehören. Unlösbar scheint die Versicherungsfrage in Nordrhein-Westfalen. Hier besteht eine allgemeine Haftversicherungspflicht für Hunde – Hunde bestimmter Rassen werden von einigen Versicherungen aber gar nicht versichert.

Pferdehaftpflicht

Pferdehalter haften für alle Schäden, die anderen durch das Tier zugefügt werden. Hierbei ist zu bedenken, dass auch bei Pferden schon allein die Haltung eine Gefahr birgt (Gefährdungshaftung). So kann ein Pferd schnell mal einer Koppel oder einem Stall entweichen und z.B. schon allein wegen Größe und Gewicht des Körpers einen schweren Unfall verursachen. Gegen diese unbegrenzt hohe Ersatzpflicht sollte man sich schützen. Gleichzeitig kann es bei einer Pferdehaltung auch zu Problemen kommen, wenn Reitbeteiligungen vereinbart sind. Hier kann das Pferd sowohl den Fremdreiter als auch Dritte schädigen. So ist es bei Pferdehaftpflichtversicherungen oftmals üblich, dass Namen der Reitbeteiligungen mit aufgeführt werden. Für viele Pferdebesitzer überraschend, kann nämlich auch der Reitbeteiligte Krankenkassen-Ansprüche geltend machen, wenn er beim Reiten beispielsweise vom Pferd fällt und sich den Arm bricht. Hier bieten verschiedene Versicherungen einen sogenannten Deckungseinschluss (für das Fremdreiterrisiko) an. Oder aber Sie vereinbaren mit Ihrer Reitbeteiligung eine Haftverzichtserklärung in der die Reitbeteiligung schriftlich fixiert, dass sie sich der Risiken beim Reiten bewusst ist und auf Schadenansprüche im Falle des Falles verzichtet.

Schäden, die ein Pferd an gemieteten Boxen oder an Weidezäunen verursacht, werden nur in manchen Tarifen versichert. Rabatte werden bei der Versicherung eines zweiten Pferdes meist eingeräumt. Fohlen, sofern sie unter einem Jahr alt sind, werden meist mitversichert. Ähnlich wie bei der Hundehaftpflicht sollten Sie auch hier prüfen, inwieweit die Haftpflichtversicherung auch im Ausland greift. Sollten Sie Ihr Pferd gewerblich nutzen, zum Beispiel in einem Reitstallbetrieb, ist dringend eine Reitlehrerhaftpflicht zu empfehlen, da die übliche Pferdehaftpflicht eine gewerbliche Nutzung ausschließt. Die angestrebte Deckungssumme sollte grundsätzlich wenigstens eine Million EUR betragen.

Tiere wie Hausschweine, Schafe oder Ziegen können im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung mit versichert werden. Auch Flurschäden, die durch diese Tiere verursacht werden, sind einer vereinbarten Versicherungssumme entsprechend mitversichert. Geprüft wird darüber hinaus, ob es sich bei der Tierhaltung solcher Arten um eine gewerbliche Tierhaltung handelt. Dann wäre der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung notwendig. Betroffene Tierhalter sollten sich grundsätzlich an Ihre Haftpflichtversicherung wenden und den Besitz der Tiere anzeigen.