Problematisch ist allerdings, dass oft Herkunft und Alter der Bilder unbekannt sind und nicht belegt werden können. Zusätzlich besteht bei solchen Internetclips immer auch die Möglichkeit, dass einzelne Bilder oder ganze Videos manipuliert wurden. Daher ist es schwer bis unmöglich, dagegen vorzugehen. Einzelne Plattformen zensieren grundsätzlich Videos und Bilder, wenn diese bestimmte formale Faktoren erfüllen, z.B. das explizite Zurschaustellen von Gewalt oder Pornographie. Da diese Aufgabe jedoch meist von Menschen erledigt wird, die in Niedriglohnländern beschäftigt werden und unter katastrophalen Bedingungen arbeiten müssen, ist die Erfolgsquote alles andere als hoch. Zudem lassen sich die offiziellen Hürden auf anonymen Seiten leicht umgehen. Andere Inhalte sind auf den ersten Blick nicht als Tierquälerei erkennbar, sorgen bei Tierschützern aber dennoch für Haarsträuben.
Sensationslust und Aufmerksamkeitshascher – Tierqual-Videos auf Social Media
Immer wieder sorgen Videos für Aufsehen und Empörung, die in den sozialen Medien veröffentlicht werden und (vermeintlich) Tierquälerei zeigen. Regelmäßig werden sie hundertfach geteilt und kommentiert und sorgen nicht selten auch für regelrechte „Shitstorms“. Dies betrifft vor allem Bilder und Videos, die einen offensichtlichen Missbrauch zeigen, die Anwendung von Gewalt bis hin zum bewusst herbeigeführten oder in Kauf genommenen Tod eines Tieres. Schnell werden Forderungen nach Konsequenzen laut.
Häufig werden vermeintlich liebgewonnene Tiere vermenschlicht und auch so dargestellt.
Verkleidete Äffchen, die am Daumen nuckeln sind hier ein Beispiel. Dabei sind Affen keine Haustiere – die Verwendung von Windeln, Babykleidung oder Schminke geschieht oft unter Zwang. Viele unbedarfte Zuschauer interpretieren Ausdrücke oder Gesten falsch. So verziehen Äffchen aus Angst ihr Gesicht, was für uns Menschen einem Lächeln ähnlichsieht. Auch die Anwendung von Zwang ist ein Missbrauch, der nicht immer auf den ersten Blick sichtbar ist. Tiere, die aus Angst ein bestimmtes Verhalten zeigen oder „Kunststücke“ aufführen, sehen nicht immer aus wie Opfer.
So sorgte unlängst zum Beispiel das Video der „Shower Rat“ für viele Likes und Kommentare. Es zeigt einen niedlichen Nager, der sich unter einem Wasserhahn gründlich einzuseifen scheint und die Dusche genießt, ganz wie ein kleiner Mensch. Ein Musiker aus Peru hatte das Tierchen angeblich in seinem Waschbecken gefunden und gefilmt. Das Video habe er anschließend ins Netz gestellt, um die „süßen Bilder“ mit seinen Fans zu teilen. Experten können hierüber aber nur den Kopf schütteln. Denn erstens ist die „duschende Ratte“ gar keine Ratte, sondern ein Pakarana, eine in Südamerika verbreitete Nagetierart.
Vor allem aber würde sich ein solches Tier niemals einseifen, vielmehr versucht es verzweifelt, den Schaum loszuwerden. Dies erklärten Biologen einschlägigen Medien. Ob das Tier Schmerzen habe, sei nicht auszuschließen. Das unnatürliche Verhalten aber könne keinesfalls freiwillig zustande gekommen sein. Ob der kleine Nager absichtlich eingeseift wurde oder ob er ins Waschbecken fiel, können auch Wildtierexperten auf dem Video nicht erkennen. Offensichtlich aber wurde mit dem Video zumindest ein nicht natürliches Verhalten des Tieres ins Netz gestellt, um auf dessen Kosten ein paar Momente Aufmerksamkeit und Reichweite zu gewinnen. Besonders Videos mit Tieren, die bei uns nicht heimisch sind oder nicht als Haustiere gehalten werden (dürfen) wie z.B. Makaken und anderen Äffchen, stammen häufig aus dem Ausland. Die Urheber sind, wenn überhaupt, nur schwer auszumachen. Mangels entsprechender Tierschutzgesetze haben sie auch bei einer erfolgreichen Ermittlung selten schwere Strafen zu fürchten. Doch nicht einmal gegen Menschen, die diese Videos in Deutschland verbreiten, können Behörden vorgehen. Denn das Strafgesetzbuch sieht zwar Strafen vor gegen Personen, die gewaltverherrlichende oder -verharmlosende Darstellungen nicht nur in der realen Welt, sondern auch online verbreiten. Das gilt allerdings nur, wenn sich diese Gewalt gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen richtet, nicht also gegen Tiere. Viele Tierschutz- und Tierrechtsvereinigungen fordern daher seit geraumer Zeit eine Verschärfung des Paragraphen 131 StGB und eine Ausweitung auch für Tiere.
In jedem Fall sollten Beiträge, die offensichtlich oder deutlich zu vermutende Gewalt an Tieren zeigen, der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Eine Meldefunktion gibt es in allen großen sozialen Netzwerken. So können weitere Schritte zumindest geprüft werden, entsprechende Beiträge werden schnell gesperrt und sind dann für andere Nutzer nicht mehr sichtbar. Bewertet oder weitergeleitet werden sollten diese Videos nicht mehr, denn so erhöht sich nur die Aufmerksamkeit. Grundsätzlich kann alles Material auch gesichert und an die Polizei weitergegeben werden. Damit diese tatsächlich tätig werden kann, benötigt sie möglichst umfassende Informationen: Wer ist zu sehen, was ist zu sehen, wo spielt sich die Handlung ab? Je umfangreicher diese Informationen sind, desto größer wird die Handhabe gegen den /die Täter.
Das können Sie tun, wenn Sie Tierqualvideos sehen
Alle (Video)-Portale bieten die Möglichkeit, Inhalte wie Video und Texte zu melden. Es kommt dann zu einer Prüfung und ggf. zu einer Sperrung. Je mehr Menschen einen Inhalt melden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Sperrung kommt. Zusätzlich sollten Sie eine E-Mail an das jeweilige Portal senden.