Hauspferde

Ständerhaltung darf es nicht mehr geben

Seit Januar 2014 ist die Anbindehaltung von Pferden in fast allen Bundesländern verboten. Verstöße sollten beim Veterinäramt angezeigt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, was Pferdefreunde schon immer wussten: Wird ein Pferd über längere Zeit in Anbindehaltung in einem Ständer untergebracht, entwickelt es Verhaltensstörungen. Kein Wunder! Eingepfercht in einem schmalen, von seitlichen Trennwänden begrenzten Bereich, den Kopf mittels eines Halfters und eines Stricks an der kurzen Seite der Stallwand festgebunden, kann der Vierbeiner in keiner Weise seinen natürlichen Bewegungsdrang ausleben.

Immer noch gibt es Reitställe, in denen die Ständerhaltung praktiziert wird. Foto: Jan Peifer

Fast den kompletten Tag verbringt das arme Wesen in dieser Fesselungssituation. Der für ihn als Herdentier so wichtige Kontakt mit Artgenossen ist lediglich auf Blicke über die Trennwand hinweg beschränkt. Gegenseitige Köperpflege kann überhaupt nicht standfinden. Selbst das Putzen und Beknabbern des eigenen Körpers ist nur unter akrobatischen Verrenkungen möglich. Gerade mal Aufstehen und Hinlegen kann sich das Pferd. Und selbst dies nur sehr begrenzt. Beim Herumdrehen hört es gänzlich auf.

Glücklicherweise hat auch die Politik auf diesen Missstand reagiert und zumindest in den Bundes-ländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein- Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen die Ständerhaltung gänzlich verboten. Berlin, Bremen und Hamburg haben auf eine konkrete Regelung verzichtet. In diesen Städten war man der Meinung, Ständerhaltung existiere gar nicht mehr und deshalb könne auf ein entsprechendes Gesetz verzichtet werden. Auch die Ministerien von Brandenburg, dem Saarland und Sachsen sind der Meinung, bisher bestehende Vorgaben reichten aus, um eine Ständerhaltung zu unterbinden. Doch ganz so rosig ist die Realität leider nicht.

Immer noch gibt es Reitställe, in denen die Ständerhaltung praktiziert wird. Hierbei handelt es sich vornehmlich um ältere Stallanlagen, die im Laufe der Jahre nicht mit der Zeit gegangen sind und nicht renoviert haben. Die Leittragenden sind die Pferde. Leider sind es außerdem oft die Schulpferde, die aus Kostengründen in den Ständern eingezwängt stehen. Sie, die ohnehin mit täglich wechselnden Reitern ein schweres Schicksal haben, müssen nicht nur in der Reitbahn, sondern auch noch im Stall darben. Daher fordern wir unsere Mitglieder auf: Wenn Sie Pferde sehen, die in Ständern angebunden sind, bringen Sie diesen Umstand zur Anzeige. Rücksicht auf den Tierhalter ist hier fehl am Platze. Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erfahren Sie, welcher Amtsveterinär für entsprechenden Pferdehof zuständig ist. Wenn gewünscht, wird der Amtstierarzt Ihre Anzeige auch anonym behandeln. Hilfreich sind immer Fotos, die die Angaben untermauern und den Gesetzesverstoß zweifelsfrei dokumentieren. Dann mahlen die Mühlen der Behörde meist etwas schneller und dem Leiden der armen Pferde wird schneller ein Ende gemacht.

Auszüge aus den aktuellen Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 9.6.2009.

Sie dienen Amtsveterinären als Orientierungshilfe, was artgerecht ist und was nicht.

  • Die dauerhafte Anbinde Haltung (Ständerhaltung) von Pferden ist tierschutzwidrig.
  • Pferde sind in Gruppen lebende Tiere, für die soziale Kontakte zu Artgenossen unerlässlich sind. Fehlen diese Kontakte, können im Umgang mit den Pferden Probleme entstehen und bei den Pferden Verhaltensstörungen auftreten.
  • Die Kontaktmöglichkeiten zwischen den Pferden dürfen durch die Haltungsform und ihre konkrete Ausgestaltung nur so wenig wie möglich behindert werden. Mangelnde Bewegung kann die Ursache von Verhaltensstörungen sein und bedingt Schäden, insbesondere am Bewegungsapparat. Darüber hinaus beeinträchtigt Bewegungsmangel auch die Selbstreinigungsmechanismen der Atemwege sowie den gesamten Stoffwechsel.
  • Alle Haltungsverfahren sind so zu gestalten, dass sie dem einzelnen Pferd die größtmögliche Entfaltung seines arttypischen Verhaltens ermöglichen, es vor Schäden bewahren und in seiner Entwicklung nicht behindern.

Jan Peifer