Hauspferde | Tierschutzfälle

Tierschutzwidrige Zustände in der Pferdehaltung

Auf einem heruntergekommenen Reiterhof entdecken wir in der hintersten dunklen Box eine alte Schimmelstute. Knietief in urin- und kotgetränkter Einstreu stehend, mit Wunden übersäht, schaut uns das Pferd aus triefenden Augen an. Leider kein Einzelfall, sondern trauriger Alltag bei unseren Tierschutzkontrollen.

Abgemagertes Pferd. Foto: © aktion tier e.V./Bauer

Heute werden Pferde größtenteils als Freizeitpartner des Menschen und nicht mehr als Arbeitstiere gehalten. Umso erschreckender, was manche Besitzer ihren tierischen Partnern aus Unkenntnis, Geiz oder einfach Desinteresse antun. Da werden Pferde auf einer kahl gefressenen Weide einfach nicht mehr zugefüttert, so dass sie bis auf die Knochen abmagern, bis sich endlich die Behörden, durch uns alarmiert, einschalten. Nicht einmal Wassertröge befinden sich auf der Fläche, geschweige denn ein Unterstand, der den Tieren Schutz vor Wind und Wetter bietet.

Als Folge unsachgemäßer Haltung und/oder mangelhafter Hufpflege stellen wir auch immer wieder diverse Hufkrankheiten wie Hufabszesse oder die extrem schmerzhafte Hufrehe, eine Entzündung der Huflederhaut, fest. Wenn die Boxen nicht regelmäßig gereinigt werden und die Pferde ständig in feuchter Einstreu stehen, kann es auch zu Stahlfäule kommen. Hier zersetzen Fäulnisbakterien allmählich den Strahl auf der Hufunterseite. Sehr häufig wird auch am Schmied gespart, so dass die Hufe viel zu lang werden. In der Folge belasten die Tiere ihre Hufe nicht mehr gleichmäßig, es bilden sich tiefe Hornrisse und –spalten. Diese sind immer ein Alarmsignal und erfordern eine optimale huforthopädische Behandlung.

Dass sich Pferde auf der Weide oder in der Box kleine Kratzer, Bissverletzungen oder auch einmal größere Fleischwunden zuziehen, kann der Halter kaum vermeiden. Wenn größere Wunden allerdings nicht einmal mit einer Wundsalbe abgedeckt wurden, um Infektionen durch Fliegen und Schmutz zu verhindern, zeugt dies von geringer Tierliebe.

Häufig sind auch tierschutzwidrige Einzäunungen die Ursache für Verletzungen. Hier stoßen wir immer wieder auf die abenteuerlichsten Konstruktionen. Da werden scharfkantige Eisenstangen aneinandergestückelt, oder einfach alte Leitplanken zweckentfremden. Auch dünner Maschendraht ist als Umfriedung einer Pferdeweide denkbar ungeeignet. Eine sichere Einzäunung muss ausbruchsicher und stabil sein und darf auf keinen Fall Verletzungen verursachen. Sie sollte eine Höhe von mindestens 4/5 der Widerristhöhe des größten Pferdes aufweisen und aus massiven Zaunpfählen aus Hartholz bestehen. Für die Querriegel eignen sich Rund- oder Halbrundhölzern sowie Förderbandgummi oder Elektrobänder.

„Ich bin ein Messi und das ist auch gut so.“ So denken offensichtlich Menschen, die ihren Pferden und Ponys zumuten, mit ihnen inmitten von Schrott, Abfall und Unrat zu leben. Bei unseren Tierschutzkontrollen fragen wir uns oft, warum gerade Menschen, die ihr Leben ganz offensichtlich nicht im Griff haben, auch noch Tiere halten müssen. Im viel zu kleinen Hinterhof auf Betonboden, zwischen weggeworfenem Spielzeug, Abfällen und wackeligen Bergen aus alten Bauteilen. Der Stall ist manchmal nur ein selbstgebasteltes Provisorium aus Holzbrettern und Plastikfolie, der weder Wind noch Regen abhält.

Auch was Pferden teilweise als Futter angeboten wird, lässt dem Tierfreund die Haare zu Berge stehen. Faulendes Heu oder Stroh auf einer vollständig durchgeweichten Koppel kann kein Pferdemagen vertragen und Backwaren vom Vortag, die es in vielen Discountern umsonst gibt, führen früher oder später zu schlimmen Koliken, da sie im Pferdemagen quellen.

Leider bekleckern sich nicht nur Privathalter sondern auch diverse Reiterhöfe hinsichtlich der Pferdehaltung nicht gerade mit Ruhm. Wir mussten schon einschreiten, wenn hochtragende Stuten noch täglich im Schulbetrieb zum Galoppieren und sogar zum Springen gezwungen wurden. Derartige kommerzielle Privatunternehmen geraten infolge Geldmangels häufig in die roten Zahlen und sparen dann, natürlich auf Kosten der Pferde, an allen Ecken und Enden. Ob ein Betrieb heruntergewirtschaftet ist, erkennt man oft schon auf den ersten Blick - hier herrscht weder Ordnung noch Sauberkeit, geschweige denn Hygiene. Die Gebäude sind in der Regel stark renovierungsbedürftig, die Weiden ungepflegt, Freiflächen mit Baumaterial und Futter chaotisch zugestellt.

Man trifft auf Pferde in überschwemmten Paddocks mit ungeeigneten Einzäunungen oder auf völlig abgemagerte Tiere in zu engen, verwahrlosten und völlig zugekoteten Boxen ohne Licht, welche die Pferde augenscheinlich seit langem nicht verlassen haben. Manche dieser bemitleidenswerten „Freizeitpartner“ wurden von ihren Besitzer offensichtlich auf einquartiert und dann einfach „vergessen“. Anders ist das Schicksal der im Intro vorgestellten Schimmelstute nicht zu erklären. Ihre Besitzerin, eine Frau Doktor Soundso, war wohl gar nicht aufgefallen, dass ihr krankes Pferd in seiner kleinen dreckigen Box langsam verhungerte. Sie hatte sich seit Wochen auf dem Reiterhof nicht mehr blicken lassen.

Unser Rüstzeug bei der Kontrolle von Pferdehaltungen ist erst einmal das Tierschutzgesetz. Hier heißt es in § 1, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. In § 2 steht weiter, dass Tiere ihrer Art und Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt und gepflegt sowie verhaltensgerecht untergebracht und bewegt werden müssen. Daneben liefern die von einer unabhängigen Sachverständigengruppe vorgelegten „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ detaillierte Hinweise zur argerechten Pferdehaltung. Diese Leitlinien haben allerdings, wie der Name schon sagt, keinen Gesetzescharakter, sondern dienen vielmehr dem Tierhalter zur Eigenkontrolle und helfen den Veterinärämtern oder uns vom Tierschutz bei der Beurteilung der vorgefundenen Zustände.

Wir können diese Leitlinien nur jedem Pferdehalter ans Herz legen, da hier sehr genau auf die Pflichten des Besitzers eingegangen wird. Neben der Körper- und Hufpflege wird unter anderem auch auf die Bewegungsbedürfnisse, die unterschiedlichen Aufstallungsarten und den Platzbedarf der Tiere in den verschiedenen Haltungssystemen eingegangen. Eine unsachgemäße Haltung führt meistens zu grundsätzlich vermeidbaren Erkrankungen und Dauerschäden. Nur wer die gesetzlichen Bestimmungen sowie die Leitlinien beherzigt und erfüllt, hält sein Pferd tierschutzgerecht.

Leitlinien zum Herunterladen

Die "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" können Sie kostenlos beim Bundesminiterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als PDF Datei herunterladen.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.