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Was tun, wenn ich ein Tier gefunden habe?

Wer ein „verlorenes“ Tier an sich nimmt, muss es unverzüglich bei der Polizei oder beim Ordnungsamt abgeben. Seitens der Städte und Kommunen besteht die Verpflichtung, Fundtiere entgegenzunehmen, artgerecht unterzubringen und tierärztlich zu versorgen.

Foto: © aktion tier Tierheim Zossen

Zugelaufene oder aufgegriffene Heimtiere wie Katzen, Hunde und Ziervögel darf man nicht einfach behalten, da es sich um sogenannte Fundtiere handelt. Tiere also, die ihrem Besitzer etwa durch Entlaufen abhanden gekommen sind. Gemäß dem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerten Fundrecht sind die geltenden Vorschriften für Fundsachen auch auf Tiere anzuwenden. Dem Gesetz nach spielt es keine Rolle, ob man eine Geldbörse oder ein Haustier gefunden hat.

Städte und Kommunen sind in der Pflicht

Seitens der Städte und Kommunen besteht die Verpflichtung, Fundtiere entgegenzunehmen, artgerecht unterzubringen und tierärztlich zu versorgen. Die meisten Kommunen in Deutschland können diese Verwahrungspflicht mangels geeigneter Unterbringungsmöglichkeiten nicht selbst erfüllen und beauftragen daher ein ortsansässiges Tierheim oder eine Tierpension. Diese amtlichen, von der Stadt oder Gemeinde entsprechend über Fundtierverträge bezahlten Tiersammelstellen sind die „Fundbüros für Tiere“.

Wenn keine Behörde in der Nähe ist...

Wenn keine Möglichkeit besteht, das aufgegriffene Haustier ordnungsgemäß abzugeben, muss der Fund zumindest bei der Gemeinde oder der Polizei gemeldet werden. Mit Erlaubnis der Behörden kann der Finder das Tier sogar bei sich zu Hause unterbringen, artgerecht versorgen und betreuen. Meldet sich der rechtmäßige Eigentümer innerhalb von 6 Monaten nach der Fundtieranzeige, muss das Tier allerdings an ihn zurückgeben werden. Wer die zugelaufene Katze oder den in die Wohnung geflatterten Wellensittich weder abgibt noch den Fund meldet, macht sich strafbar.

Diese Regelungen mögen sehr streng wirken, machen aber durchaus Sinn, da nicht jedes draußen herumlaufende Haustier bewusst ausgesetzt wurde. Ziervögel können beim Lüften der Wohnung entkommen, Katzen können als Freigänger herumstromern oder von nicht vergitterten Balkonen springen. Diese Tiere werden von ihren Eigentümern gesucht und vermisst. Wenn Ihnen ein Tier zuläuft denken Sie bitte daran, dass vielleicht irgendwo jemand vor Sorge bittere Tränen vergießt.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.