Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft Probleme mit wilden Tauben, so stellt die Beschlussfassung der Wohnungseigentümer, ein fachgerechtes Taubenschutznetz zu installieren, eine geeignete Maßnahme dar. Zwar kann auch ein solches Taubenschutznetz zu gewissen Beeinträchtigungen beim Wohnungseigentümer führen, doch sind solche Beeinträchtigungen deutlich geringer als die Beeinträchtigungen, die mit einer Taubenplage einhergehen.
Taubenschutznetz schützt Eigentumswohnung
Landgericht München I, Az.: 36 S 5269/13
