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Animal Hoarding Fall Sachsen | Mögen/Obermuschütz

Im Mai dieses Jahres werden Mitarbeiter unseres Projektpartners Tierheim Meissen zu einer Wohnungsöffnung in Mögen bei Lommatzsch gerufen.

Hundewelpen verhungert und verdurstet.
Foto: aktion tier e.V.

Im Mai dieses Jahres werden aktion tier- Mitarbeiter zu einer Wohnungsöffnung in Mögen bei Lommatzsch gerufen. Die Mieterin Frau M. ist vor mehreren Wochen nach Riesa gezogen und hat wahrscheinlich Tiere in der alten Wohnung zurückgelassen. Als der Name der Frau fällt, gehen bei Mario Assmann, dem Chef unseres Tierschutzzentrums aktion tier Meissen, die Alarmglocken an. Die kennen wir doch! Erst Anfang 2011 war Frau M. aus einer Mietswohnung in einem Bauernhaus in Obermuschitz ausgezogen. Der Vermieter hatte einen bestialischen Gestank bemerkt und die Polizei verständigt. Diese fand in der verlassenen Wohnung 5 Katzen. Der Vermieter hatte daraufhin das Schloss ausgewechselt und Herrn Assmann verständigt. Da ich zufällig vor Ort war begleitete ich Herrn Assmann und sein Team nach Obermuschitz. Die Katzen in der mit Kot und Urin verdreckten Wohnung waren scheu und verängstigt, so dass wir sie mit Keschern einfangen mussten. Aber auch im Tierheim von aktion tier Meissen waren die Tiere nicht vor Frau M. sicher. Die modisch gekleidete, sprachgewandte Frau konnte gegenüber dem zuständigen Veterinäramt glaubhaft versichern, dass die Katzen gar nicht ihr gehören würden und sie die Tiere nur in Urlaubsbetreuung hätte. Sie wollte die Katzen angeblich schon abholen, aber das Schloss sei ja ausgewechselt worden. Das Veterinäramt verfügte daraufhin, dass die Katzen an Frau M. zurückgehen. Mit der Auflage, sie dem eigentlichen Besitzer zurückzugeben und bis dahin gut zu versorgen. Zähneknirschend gab Herr Assmann die Tiere heraus.

Ein gutes Jahr später sollen nun schon wieder Tiere in einer von Frau M. verlassenen Wohnung sein. Mit entsprechend düsteren Vorahnungen fahren Mario Assmann und sein Team nach Mögen. Das ausgebaute Bauernhaus wirkt von außen geradezu idyllisch. Was die Tierschützer und Behördenvertreter in der Wohnung im ersten Stock vorfinden, übertrifft dann jedoch die schlimmsten Befürchtungen. Bestialischer Gestank, kaputtes Mobiliar, Berge von Müll, die Böden übersät mit Futterdosen, Abfall und Tierkot. Eine typische Messiewohnung. Dazwischen 2 völlig dehydrierte und ausgehungerte Hunde sowie die 5 Katzen, die wir schon aus Obermuschitz kennen. Aber das Schlimmste: Mario Assmann entdeckt ein totes Kaninchen in seinem winzigen Käfig und zwei tote Welpen, eingesperrt in eine kleine Transportbox. Für die lebenden Tiere ist es Rettung in letzter Sekunde. Sie werden im Tierheim Meissen sofort tierärztlich versorgt und aufgepäppelt. Mario Assmann stellt Frau M. zur Rede, aber die Frau zeigt weder Bestürzung noch Reue. In alter Manier versucht sie, sich mit persönlichen Problemen heraus zu reden und behauptet allen Ernstes, die Tiere in der Messiewohnung auch nach ihrem Auszug jeden Tag versorgt und gefüttert zu haben. Das zuständige Veterinäramt lässt die Leichen der beiden Hundebabys und des Kaninchens untersuchen. Der Befund ist eindeutig: hochgradige Austrocknung (Exikose), hervorgerufen durch Flüssigkeitsmangel. Außerdem werden in den Mägen der Welpen verschiedene Plastikteile, Aluminium und Folie gefunden. Die Tiere sind also verhungert und verdurstet. In ihrer Not fraßen die Hundewelpen von dem herumliegenden Abfall. Das Veterinäramt und Herr Assmann haben nun Strafanzeige erstattet. Dass Frau M. nun sogar Tiere verhungern und verdursten ließ, gilt als Straftat. Es ist traurig und frustrierend, dass immer erst Tiere sterben müssen, bevor härtere Maßnahmen ergriffen werden. Die Mietnomadin und am Messie- Syndrom leidende Frau M. hat jahrelang durch ihr schickes Auftreten und ihre Redegewandtheit Vermieter und Behörden getäuscht.

Am 19. Februar 2012 fand die Verhandlung im Amtsgericht in Riesa statt.  „Frau M. wurde wegen der Vernachlässigung von drei Tieren mit Todesfolge zu 80 Tagessätzen á 5,- Euro rechtskräftig verurteilt“, erzählt Mario Assmann vom Tierschutzcentrum Meißen. Außerdem darf die Verurteilte ab sofort ein Jahr lang weder Tiere halten noch betreuen. Angesichts der Schwere der Tierschutzverstöße erscheint das Strafmaß auf den ersten Blick lächerlich niedrig.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.