Ganz anders sieht es hingegen aus, wenn geplant ist, den Vierbeiner mit in den Urlaub zu nehmen. Für diese Tiere ist die Tollwutimpfung in Deutschland zwingend vorgeschrieben! Sie muss mindestens 21 Tage vor dem Verlassen Deutschlands durchgeführt worden sein. Dies hat folgenden Hintergrund: Erst nach 21 Tagen hat der Tierkörper so viele Antikörper nach der Impfung gegen das Tollwutvirus gebildet, dass ein Tier, selbst wenn es gebissen würde, immun gegen das Virus ist. Das bedeutet wiederum, dass ein erfolgreich geimpfter Vierbeiner im Ausland geschützt ist. Das Virus kann sich in seinem Körper nicht vermehren. Somit kann er den Krankheitserreger auch nicht bei der Rückreise nach Deutschland einschleppen. Mit dieser strengen Regelung will Deutschland es schaffen, seinen Status „tollwutfrei“ zu erhalten.
Die Tollwutimpfung – Wann ist ein Schutz notwendig?
Diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Relativ einfach ist die Sachlage Tiere betreffend, die in Deutschland leben und auch nie die Landesgrenze überschreiten sollen. Damit ist gemeint, sie verreisen schlicht nie mit Frauchen oder Herrchen ins Ausland, auch nicht nach Österreich oder in die Schweiz. Diese Kandidaten brauchen keine Tollwutimpfung. Da Deutschland schon seit etlichen Jahren den Status „tollwutfrei“ für sich reklamieren kann, ist die Ansteckung eines Haustieres hierzulande ausgeschlossen. Daher empfiehlt auch die STIKO (Ständige Impfkommission) – ja, die gibt es auch für Tiere – Hunden und Katzen keine Tollwutimpfung zu verabreichen, die nicht außerhalb der Landesgrenze verbracht werden.
So abstrus es zunächst es klingt, gegen eine Krankheit zu impfen, die bei uns ausgerottet ist, so sinnhaft ist die Impfung, wenn man den Hintergrund verstanden hat. Umso mehr muss an Tierfreunde appelliert werden, die Tiere aus dem Ausland mit nach Deutschland importieren, darauf zu achten, dass diese Importtiere entsprechend (früh) vorher geimpft worden sind. Alles andere ist höchst illegal und gefährdet unsere Tierpopulation hierzulande, die ja nun nicht mehr geschützt ist, weil auf die Impfung in unseren Breiten aktuell verzichtet werden kann.
Richtig kompliziert und zudem teuer wird alles im Zusammenhang mit der Tollwutimpfung, wenn Hunde oder Katzen aus oder durch das europäische Ausland reisen sollen.
Dann muss der Erfolg der Impfung nach 21 Tagen durch eine Blutprobe, untersucht von einem zertifizierten Labor, bestätigt werden. Auf gut Deutsch heißt das, dem Tier muss frühestens nach 21 Tagen Blut genommen werden. Dies wird an ein bestimmtes Labor geschickt, das untersucht, ob ausreichend Impfschutz vorhanden ist. Im positiven Fall stellt es dann eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, dass der Vierbeiner ausreichend Antikörper im Blut hat, um ganz sicher gegen eine Infektion mit dem Tollwutvirus gewappnet zu sein. Mit dieser Bescheinigung darf dann auch außerhalb Europas gereist werden. Wird ab jetzt regelmäßig nachgeimpft, behält das Zertifikat ein ganzes Tierleben lang seine Gültigkeit. Doch dieses Triple aus Impfung, Blutentnahme und Bescheinigung ist nicht unter 200 Euro zu haben und muss rechtzeitig vor einer Reise in die Wege geleitet werden. Soll es beispielsweise in die Türkei gehen, geht es nicht ohne dieses Prozedere. Klingt alles sehr bürokratisch, doch diese strengen Regelungen sorgen dafür, dass Haus- und Wildtiere in Deutschland vor der Tollwut geschützt sind. Und nicht nur das. Auch Menschen müssen auf diese Weise keine Angst mehr haben, hierzulande von einem tollwütigen Tier gebissen zu werden. Damit ist der Aufwand wohl dann doch gerechtfertigt.