Zur besseren Kontrolle und zur frühzeitigen Feststellung von Verstößen gegen Tierschutzvorschriften plant die Bundesregierung nun auf Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine gesetzliche Verpflichtung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Idee ist nicht neu und wurde bereits während der Amtszeit der früheren Ampelregierung diskutiert, jedoch nicht umgesetzt.
Die geplante Vorschrift soll zunächst nur für größere Schlachthöfe gelten, ohne dass bislang klar definiert ist, was darunter zu verstehen ist. Kleinere Schlachtstätten sollen vorerst von der Videoüberwachung ausgenommen bleiben.
Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung einer Videoüberwachung, da Schlachttiere besser geschützt werden müssen. Allerdings bleiben viele Fragen offen. Warum sollen nur große Schlachthöfe betroffen sein? Tierquälerei ist nicht von der Betriebsgröße abhängig und kann überall stattfinden. Zumindest sollte die Videoüberwachung in kleineren Betrieben verpflichtend eingeführt werden, sobald dort Missstände festgestellt werden.



