Massentierhaltung

Geplante Videoüberwachung in Schlachthöfen

In der Vergangenheit wurden immer wieder teils massive Missstände in Schlachthöfen festgestellt. Dazu zählen unter anderem unsachgemäße Betäubung, so dass Tiere bei vollem Bewusstsein geschlachtet werden, Gewalt und Brutalität gegen Tiere (z.B. Schlagen beim Treiben, Werfen von Tieren, unnötiger Einsatz von Elektroschockern) sowie die mangelhafte Versorgung insbesondere kranker und verletzter Tiere.

Lobenswerter, aber oft nicht umgesetzter Appell in einem Schlachthof. Foto: © aktion tier e.V.

Zur besseren Kontrolle und zur frühzeitigen Feststellung von Verstößen gegen Tierschutzvorschriften plant die Bundesregierung nun auf Initiative des Bundeslandwirtschaftsministeriums eine gesetzliche Verpflichtung zur Videoüberwachung in Schlachthöfen. Die Idee ist nicht neu und wurde bereits während der Amtszeit der früheren Ampelregierung diskutiert, jedoch nicht umgesetzt.

Die geplante Vorschrift soll zunächst nur für größere Schlachthöfe gelten, ohne dass bislang klar definiert ist, was darunter zu verstehen ist. Kleinere Schlachtstätten sollen vorerst von der Videoüberwachung ausgenommen bleiben.

Grundsätzlich begrüßen wir die Einführung einer Videoüberwachung, da Schlachttiere besser geschützt werden müssen. Allerdings bleiben viele Fragen offen. Warum sollen nur große Schlachthöfe betroffen sein? Tierquälerei ist nicht von der Betriebsgröße abhängig und kann überall stattfinden. Zumindest sollte die Videoüberwachung in kleineren Betrieben verpflichtend eingeführt werden, sobald dort Missstände festgestellt werden.

Kleine Schlachthöfe wie dieser sollen vorerst nicht videoüberwacht werden. Foto: © Ursula Buer

Unklar ist zudem, wie die Videoaufnahmen ausgewertet werden sollen, wer bei Verstößen informiert wird und wie schnell reagiert werden kann. In der Vergangenheit hat sich wiederholt gezeigt, dass die zuständigen Veterinärbehörden häufig nicht in der Lage sind, engmaschig zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu ahnden. Zwar ist von KI-gestützten Systemen mit Echtzeit-Warnmeldungen die Rede, doch bleibt offen, wer diese Meldungen beispielsweise an Wochenenden entgegennimmt und wie sichergestellt wird, dass unverzüglich reagiert wird. Auch stellt sich die Frage, wie die zu erwartende höhere Zahl festgestellter Tierschutzverstöße tatsächlich sanktioniert werden soll.

Schweine im Schlachthof. Foto: © Ursula Bauer

Wird das Gesetz verabschiedet, muss auch die Installation der Videoüberwachungssysteme kontrolliert werden, damit wirklich alle tierschutzrelevanten Bereiche eines Schlachthofes erfasst werden und es keine „toten Ecken“ gibt.

Konsequent weitergedacht, sollte ergänzend auch eine verpflichtende Videoüberwachung beim Transport von Nutztieren gesetzlich verankert werden, um eine lückenlose Begleitung und besseren Schutz der Tiere zu gewährleisten.

Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.