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GOT – drei Buchstaben, deren Bedeutung Tierhalter kennen sollten

„Game Of Thrones?“ Ganz falsch. “Glücklich Ohne Tiere?“ Noch schlechter. „Ganz Ordentlich Teuer?“ Schon näher dran… Hinter dem Kürzel GOT verbirgt sich die Gebühren Ordnung für Tierärzte, letztmalig aktualisiert im Juli 2017. Es handelt sich hierbei um etwas höchst Formelles, nämlich eine bundeseinheitliche Rechtsverordnung.

Foto: © Alexandra Pfitzmann

Diese Liste stellt eine Art Leistungskatalog dar, anhand derer der Veterinär seine Tätigkeiten berechnen muss. Sie lesen richtig, nicht darf, sondern muss. Die Gebührenordnung ist verbindlich für Tierärzte! Jede Behandlung, die sie erbringen, suchen sie aus der GOT heraus und listen sie in der Rechnung auf. In diesem Rahmen dürfen sie dann entweder den einfachen Satz verlangen, der in der GOT vorgegeben ist, aber sie dürfen auch bis auf das Dreifache des einfachen Satzes hochgehen, wenn sie das für gerechtfertigt halten. Eine derartige Rechtfertigung kann sein, dass sich eine Behandlung besonders schwierig gestaltet oder der Patient im nächtlichen Notdienst oder am Wochenende vorgestellt wird. Auch örtliche Verhältnisse wie teure Mieten oder ein vermehrter Zeitaufwand sind Gründe, warum ein höherer Faktor als der einfache Satz zur Anwendung kommen darf.

Auf der einen Seite lässt die GOT dem Tierarzt großzügigen Spielraum nach oben, stellt man sich vor, dass er für eine Behandlung, die nach einfachen Satz 50 Euro kosten würde, genauso gut 150 Euro verlangen kann. Auf der anderen Seite beschränkt sie ihn jedoch auch, denn selbst wenn er mal gerne wenig berechnen würde, weil er weiß, dass der Tierhalter kein Geld hat, darf er das nicht. Ausschließlich in begründeten Einzelfällen kann er weniger verlangen. Hierfür muss er aber mit dem Patientenbesitzer eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen. Dann darf er den Einfachsatz unterschreiten. Auch Tierschutzvereine können für Kastrationen wildlebender Katzen vergünstigte Preise erhalten, sofern die Tiere danach wieder in die Freiheit entlassen werden. Aber das war es dann aber auch schon mit den Ausnahmen. In allen anderen Fällen ist die Vergütung mit dem ein- bis dreifachen Satz der Gebührenordnung verbindlich vorgeschrieben.

Doch wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Der Gesetzgeber möchte, dass die Preise für tierärztliche Leistungen nicht willkürlich festgesetzt werden können. Sie sollen für den Tierbesitzer nachvollziehbar sein. Mit der GOT versucht man zu verhindern, dass unfähige Tierärzte über superbillige Preise Kunden anziehen können. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden.

Die tierärztliche Preisliste ist für jedermann einsehbar. Auf der Internetseite des juristischen Informationssystems der BRD findet sich unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/got
der komplette Leistungskatalog. Angegeben ist jeweils der einfache Satz. Interessierte Tierhalter können hier nachsehen, welchen Satz der eigene Tierarzt bei welcher Behandlung angesetzt hat. Dazu muss der Patientenbesitzer den auf der Rechnung ausgewiesenen Preis mit der Angabe im Internet vergleichen.

Nicht alle Posten auf der Tierarztrechnung sind in der GOT zu finden. Neben den Gebühren für die Einzelleistungen sind fast immer auch Medikamente und Verbrauchsmaterialen ausgewiesen. Außerdem können Kosten für Laboruntersuchungen hinzukommen, sollten welche durchgeführt worden sein. Entstehen Anfahrtskosten bei Hausbesuchen im Kleintierbereich oder bei Besuchen auf Bauernhöfen im Nutztiersektor oder bei Visiten in Reitställen, muss der Tierarzt zudem ein Wegegeld berechnen. Auch das schreibt wiederum die GOT vor. Das Anfahrtsgeld wird anteilig auf die verschiedenen Tierhalter der angefahrenen Behandlungsorte aufgeteilt.

Zu guter Letzt gesellt sich zu der Summe dieser Posten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Einige Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel werden mit 7 % MwSt. belastet. Von der Mehrwertsteuer hat der Tierarzt aber nun wirklich nichts. Er muss diesen Betrag als durchlaufenden Posten an den Staat weiterleiten. Unter dem Strich ist es aus Sicht des Tierhalters schwer zu beurteilen, ob die GOT dem Patientenbesitzer eher dienlich ist oder eben nicht. Fakt ist, es gibt sie in Deutschland, und weder Tierarzt noch Tierbesitzer kommen an ihr vorbei.

Dr. med. vet. Tina Hölscher

Tierärztin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.