Ob ein Haustier tatsächlich wildert oder einfach durch Feld und Wiesen streunt, wird dabei vom Jäger beurteilt und lässt sich so gut wie nie nachvollziehen. Ein Gutachten zweier Rechtsanwältinnen der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) kommt nun zu dem Schluss, dass diese Praxis unverhältnismäßig und rechtswidrig ist. Denn der Haustierabschuss bezieht sich in den allermeisten Fällen auf die Vermutung, dass ein Tier wildert – dies ist aber kein juristisches Fundament. Da zum Töten eines Tieres immer ein sogenannter vernünftiger Grund vorliegen muss, fordert die DJGT eine sofortige Änderung des Jagdrechts und das Verbot des Abschusses von Haustieren.
Gutachten – Jagd auf Haustiere ist rechtswidrig
Jedes Jahr werden rund 200.000 Katzen sowie tausende Hunde von Jägern erschossen. In den meisten Bundesländern ist das erlaubt, da von wildernden Haustieren angeblich eine Gefahr für Bodenbrüter und anderes Wild ausgeht, so die Regelungen zum Jagdschutz.