Nicht selten erreichen uns Anrufe verzweifelter Katzenbesitzer, deren Tier fremdgefüttert und wahrscheinlich auch „fremdgeschmust“ wird. Sie sind sehr traurig, dass sich ihr Liebling täglich weiter von ihnen entfernt und kaum noch Interesse an einem Kontakt zeigt. Wie bei den meisten Haustieren geht auch bei Katzen die Liebe durch den Magen und es ist recht einfach, sich ihre Zuneigung mit Leckerbissen zu erschleichen.
Betroffene müssen es allerdings nicht hinnehmen, dass ihnen ihre Katze systematisch entzogen wird. Der erste Schritt sollte ein Gespräch mit dem „Tatverdächtigen“ sein. Bringt das nichts, kann man sich rechtlichen Beistand holen. Meistens reicht es, wenn ein Anwalt den Fremdfütterer schriftlich zum Unterlassen auffordert. Wird trotzdem weiter gefüttert, kann der Rechtsanwalt eine Unterlassungsklage einreichen. Hilfreich ist hier, wenn es weitere Menschen gibt, die bezeugen können, dass gefüttert und die Katze vielleicht auch noch ins Haus geholt wurde. Alles Handlungen, die eigentlich dem Halter vorbehalten sind. Im Falle der Unterlassungsklage muss sich der Nachbar einem gerichtlichen Verfahren stellen und wird, wenn alles gut geht, zur Unterlassung verurteilt. Wird diese ignoriert, droht ein Ordnungsgeld.