aktion tier Tierheim Roggendorf

Katze am Tierheim ausgesetzt

Einmal dürft ihr raten, was wir am vergangenen Freitag morgens vor unserem Tierheim fanden. Wir haben lange überlegt, wie wir reagieren und was wir schreiben … Ehrlich gesagt fällt uns langsam nichts mehr dazu ein.

Anzeige wurde erstattet, wir haben durchaus Kameras hier und da. Der vorgesehene Platz für eine tragende Straßenkatze ist also erstmal futsch. Hoffen wir, dass wieder schnell Platz ist, bevor besagte Katze ihre Kitten ohne einen sicheren Hafen bekommt.

Diese ausgesetzte Katze hier ist jedenfalls jetzt in Sicherheit, traumatisiert und versteht die Welt nicht mehr.

Aber es ist doch gut, dass die Katze vor dem Tierheim ausgesetzt wurde, oder? 

Leider gibt es Menschen die der Meinung sind, es sei in Ordnung, ein Tier auszusetzen. Das sei schließlich besser als es zu töten oder im Wald verenden zu lassen. Diese Ansicht können wir nicht teilen. Im Schlechten gibt es nichts „Halbschlechtes“ und schon gar nichts Gutes. 

Tiere aussetzen ist verantwortungslos und feige, und auch das Tierschutzgesetz macht hier keinen Unterschied. Es ist gemäß §3 grundsätzlich verboten, ein in der Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier aus dem Auto geworfen, vor einem Tierheim abgestellt, im Wald angebunden oder beim Umzug „vergessen“ wurde.

Zudem müssen die zum Teil erheblichen Kosten vom Tierheim und damit von Spendern und Spenderinnen getragen werden. 

Wer glaubt, er könne sich aller Verpflichtungen durch das Aussetzen oder Zurücklassen entledigen, ist auf dem Holzweg.

Rechtlich gesehen ändert sich dadurch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Dem Eigentümer gehört das Tier. Er kann unter Berücksichtigung der Tierschutzvorschriften darüber verfügen und ist dafür verantwortlich. Man kann das Eigentum an einem Tier nicht durch Aussetzen abgeben.