Leider gibt es Menschen die der Meinung sind, es sei in Ordnung, ein Tier auszusetzen. Das sei schließlich besser als es zu töten oder im Wald verenden zu lassen. Diese Ansicht können wir nicht teilen. Im Schlechten gibt es nichts „Halbschlechtes“ und schon gar nichts Gutes.
Tiere aussetzen ist verantwortungslos und feige, und auch das Tierschutzgesetz macht hier keinen Unterschied. Es ist gemäß §3 grundsätzlich verboten, ein in der Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder zurückzulassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Tier aus dem Auto geworfen, vor einem Tierheim abgestellt, im Wald angebunden oder beim Umzug „vergessen“ wurde.
Zudem müssen die zum Teil erheblichen Kosten vom Tierheim und damit von Spendern und Spenderinnen getragen werden.
Wer glaubt, er könne sich aller Verpflichtungen durch das Aussetzen oder Zurücklassen entledigen, ist auf dem Holzweg.
Rechtlich gesehen ändert sich dadurch nichts an den Eigentumsverhältnissen. Dem Eigentümer gehört das Tier. Er kann unter Berücksichtigung der Tierschutzvorschriften darüber verfügen und ist dafür verantwortlich. Man kann das Eigentum an einem Tier nicht durch Aussetzen abgeben.