Haushühner | Massentierhaltung

Legebatterien in der Ukraine

Die Deutsche Bundesregierung unterstützt den Bau von zwei gigantischen Legebatterien in der Ukraine. In Deutschland und der EU ist die traditionelle Käfighaltung von Legehennen in Batterien aus Tierschutzgründen seit 2010 verboten, noch bis 2011 gab es Ausnahmegenehmigungen. In Deutschland hielt man sich schon vor dem endgültigen Verbot an die Auflagen, zahlreiche Länder hatten von der EU-Kommission noch im Jahr 2012 wegen Vertragsverletzungen ermahnt werden müssen, darunter die Niederlande, Italien und Frankreich. Das hat die schwarz-gelbe Bundesregierung dennoch nicht davon abgehalten, Exportkreditgarantien für den Bau von zwei Legebatterien für insgesamt 8 Millionen Hennen in der Ukraine zu vergeben, wie jüngst bekannt wurde.

Die EU unterstützt den Bau von zwei riesigen Legebatterien in der Ukraine, obwohl diese Haltungsform in Deutschland und der EU verboten sind. Foto: Jan Peifer

Obwohl die Haltung von Hühnern in solchen Legebatterien nach deutscher und EU-Rechtsprechung tierschutzwidrig ist, wird eben diese nun im Ausland gefördert. In einer Legebatterie hat jede Henne durchschnittlich 550 Quadratzentimeter Platz, das ist weniger als die Fläche eines DIN-A-4-Blattes. In der Kleingruppenhaltung teilen sich 20 bis 60 Hühner einen Käfig, jedes Tier soll hier zumindest 800 Quadratzentimeter Fläche haben. Das Wirtschaftsministerium verteidigte die Finanzierung der Anlagen an zwei ukrainischen Standorten auf Anfrage damit, dass die geplanten Fabriken nicht für den europäischen Markt produzierten. Außerdem verwies ein Sprecher auf die eingehaltenen „internationalen hohen Standards“. Dass es dabei mehr um einen klimaverträglichen Bau der Anlagen und nicht um den Tierschutz geht, verschwieg er allerdings. Konterkariert wird diese Aussage außerdem durch einen Blick in den offiziellen Werbefilm des ukrainischen Investors. Dort heißt es wörtlich, man wolle in naher Zukunft die Produktion der Anlage soweit steigern, dass ganz Russland und die gesamte EU versorgt werden könne.

Die Finanzierung der Batterien erfolgt über sogenannte Hermesbürgschaften, mit denen der Staat einen Kredit versichert. Im aktuellen Fall geht es um die Summe vom 26 Millionen Euro, für die der Steuerzahler bürgt, wenn die von einem niedersächsischen Exporteur gelieferten Ställe und Aufzuchtanlagen vom Geschäftspartner in der Ukraine nicht bezahlt werden (können). Diese Hermesbürgschaften sind das wichtigste Instrument der deutschen Außenwirtschaftsförderung. In der Vorschrift heißt es, sie dürfen vergeben werden, „wenn dies der Finanzierung förderungswürdiger Vorhaben dient oder im besonderen staatlichen Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt“. Auf die Frage aber, was an der Finanzierung dieser nach deutschem Gesetz verbotenen Anlagen förderungswürdig erscheinen bzw. im besonderen staatlichen Interesse der BRD liegen soll, haben wir keine Antwort gefunden. Im Gegenteil: Das Verbot der Käfighaltung in Deutschland durch das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2010 nahm die verantwortliche Ministerin Ilse Aigner (CSU) zum Anlass, Deutschland als „Taktgeber im Tierschutz“ zu loben und als Vorreiter vor allen anderen EU-Staaten zu präsentieren.

Doppelmoral der Exportfinanzierung

Eine besonders pikante Note bringt die Kreditgarantie zudem in die Verhandlungen der EU mit der Ukraine. Denn der EU-Beitritt des ehemaligen Ostblockstaates ist ein zwar umstrittenes, zumindest aber durch die Ukraine erklärtes langfristiges Ziel der derzeitigen Annäherungen im Zuge der EU-Osterweiterung. Deutschland spricht sich noch dagegen aus, da die Ukraine den erforderlichen Ansprüchen nicht gerecht werde. Ob die Doppelmoral der Exportfinanzierung nun aber politisch motiviert ist oder schlicht der Steigerung des Profits dient, kann auch der politische Gegner nicht erkennen. Die Opposition gegen die Finanzierung auch im Bundestag ist jedenfalls groß, viele Bürgerinitiativen haben zudem dagegen demonstriert und protestiert. Offenbar vergeblich, die Eierproduktion in den beiden Megabatterien soll im Frühsommer 2014 beginnen.

Legebatterie und Kleingruppenhaltung

Nach langem Ringen beschloss die Europäische Union bereits 1999 die Abschaffung der Legehennenhaltung in der klassischen Legebatterie EU-weit bis zum Jahre 2012. Die damalige rot-grüne Bundesregierung konnte ein deutsches Batterieverbot schon 2007 zunächst durchsetzen, die Umsetzung wurde jedoch bis 2009 verschoben. Seit dem 01.01.09 sind die traditionellen Käfigbatterien (s. Bild links) nun offiziell und vor der EU-Verordnung rechtskräftig verboten. Dennoch durften diese in zahlreichen Ausnahmefällen noch um ein weiteres Jahr in Betrieb gehalten werden, in erster Linie, um den Eierproduzenten die für den Umbau zur Kleingruppenhaltung nötige Zeit zu gewähren. Doch seit dem 01.01.2010 ist in Deutschland nun endgültig Schluss mit der klassischen Käfighaltung von Legehennen. Doch seit Monaten sorgen sich Tierschützer um die Realisierung der vollständigen Abschaffung der Einzelkäfige. Allein aus der Tatsache, dass zu Beginn des eigentlichen Verbotes im Jahre 2009 noch knapp 60 Prozent der deutschen Legehennen in Käfigen gehalten wurden, deren Grundfläche die eines DINA4- Bogens (pro Tier) noch unterschreitet, ergeben sich Zweifel am „Ausnahmecharakter“ der weiterhin gültigen Genehmigungen für Betreiber solcher Legeanlagen. Da die zwangsweise Umstellung außerdem zu enormen wirtschaftlichen Belastungen führt, ist mit drohenden Betriebsschließungen zu rechnen, gegen die Lobby der Eierproduzenten vehement vorgehen wird.

Doch selbst die vollständige Umstellung der Eierindustrie von klassischer Käfig- zu Kleingruppenhaltung bedeutet für die Legehennen keinen großen Gewinn. Um weniger als 100 cm² vergrößert sich der Platz, der jeder Henne zur Verfügung steht. Hinzu kommt dagegen die Gefahr der Verletzung und Selbstverletzung; in ihrer Verzweiflung neigen Hühner ebenso wie andere Nutztiere in der industriellen Massentierhaltung zu Kannibalismus und Selbstverstümmelung. Während frei lebende Hühner etwa die Hälfte des Tages mit der Futtersuche, mit Scharren und Picken verbringen, ist die vorgeschriebene kleine Gummimatte in den Kleingruppenkäfigen kein Ersatz für natürliche Bedingungen. Auf die vorgeschriebene Einstreu zumindest in einem kleinen Teil des Käfigs verzichten viele Eierproduzenten zudem aus Angst vor Verdreckung der Anlagen oder aus finanziellen Gründen; artfremdes Verhalten der Tiere wie Federpicken ist die Folge. Auch die nur für einen Teil der Kleingruppe ausreichende vorgeschriebene Sitzstange wird den arteigenen Bedürfnissen der Hennen nicht gerecht. Tierschützer sprechen in diesem Zusammenhang offen von Verbrauchertäuschung.