Pressemitteilung

Schlangenbiss mit Todesfolgen in Österreich

Letzte Woche kam in einem privaten Reptilienzoo im österreichischen Patergassen ein 46-jähriger Deutscher durch den Biss einer südamerikanischen Klapperschlange ums Leben. aktion tier e.V. und animal public drängen auf bundesweite rechtliche Regelungen!

Symbolfoto. Foto: © aktion tier, Ursula Bauer

Der Mann, der selbst Giftschlangen hielt und als Reptilienexperte galt, starb innerhalb von vier Minuten. Wie es zu dem tödlichen Biss kam wird derzeit noch ermittelt. Auch in Deutschland gab es schon Vorfälle, die tödlich hätten enden können. So entkam im letzten Jahr in Mülheim an der Ruhr eine hochgiftige Monokelkobra in einem Mehrfamilienhaus. Der Halter hatte das Tier kurz zuvor auf einer Reptilienbörse ganz legal erstanden.

„Der tragische Todesfall in Österreich zeigt, wie gefährlich die Haltung von Giftschlangen ist“, sagt Ursula Bauer, Mitarbeiterin von aktion tier. „Selbst jahrelanger sachkundiger Umgang mit den Tieren schützt nicht vor tödlichen Fehlern“, so die Biologin weiter.

An diesem tragischen Fall wird auch deutlich, dass die Privathaltung gefährlicher Exoten letztendlich eben doch keine Privatsache ist. Der verstorbene Reptilienhalter beherbergte angeblich 20 Schildkröten und Schlangen, darunter etwa 10 Exemplare giftiger Arten. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Verwandte die Tiere übernehmen, werden diese wohl zum Tierschutzfall und somit in einer Auffangstation landen. Und wieder muss der Tierschutz die Zeche zahlen. In Patergassen kam der Schlangenhalter selbst zu Schaden. Oft können exotische Wildtiere jedoch auch zur lebensbedrohlichen Gefahr für völlig unbeteiligte Dritte werden. In Deutschland wächst die Zahl der Giftschlangenhaltungen und somit die potentielle Gefahr. Schätzungen zufolge werden hierzulande bereits heute etwa 250.000 Riesenschlangen und 100.000 Giftschlangen in Privatwohnungen gehalten - Tendenz steigend.

Laura Zimprich von der Tierschutzorganisation animal public fordert, von Seiten der Politik endlich zu handeln: „Lebensgefährliche Wildtiere gehören nicht in Privathaushalte. Hessen hat bereits 2007 die Haltung von gefährlichen Wildtieren in Privathaushalten zum Schutz der Allgemeinheit verboten.“ Die anderen Bundesländer müssen diesem Beispiel dringend folgen. Konsequent wäre allerdings ein bundesweit einheitliches Verbot bezüglich gefährlicher exotischer Wildtiere, welches sowohl die Zucht, als auch den Handel und die Haltung umfaßt. „Ohne derartige Regelungen wird es auch in Deutschland früher oder später ein Todesopfer zu beklagen geben“, so Laura Zimprich von animal public abschließend.

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Ursula Bauer

Diplom-Biologin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

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