Ein EU-Mitgliedsstaat darf nicht allgemein verbieten, Begriffe bzw. Bezeichnungen aus der Fleischindustrie auch für vegane, also rein pflanzliche Produkte, zu verwenden. Allerdings gilt dies nur, wenn nicht eine rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung für ein einzelnes Produkt gilt. Diese ist nach der entsprechenden Verordnung nämlich zulässig, und so kann jeder EU-Staat selbst Bezeichnungen festlegen, die nur für bestimmte, also etwa tierische Produkte verwendet werden dürfen. Dies ist zum Beispiel bei Milch der Fall: Auf EU-Ebene wurde im Marktordnungsrecht festgelegt, dass der Begriff Milch nur verwendet werden darf, wenn es sich um ein durch Melken von Tieren gewonnenes Produkt auf Basis von Eutersekreten handelt. Aus diesem Grund werden Alternativen auf Basis von Reis, Mandeln, Hafer oder Soja als „Pflanzendrink“ verkauft. Offiziell soll durch die Regelungen eine Verwirrung der Konsumenten ausgeschlossen werden. Vor allem Agrarverbände sind hier treibende Kräfte. Allerdings wird von verschiedenen Seiten regelmäßig an der Sinnhaftigkeit solcher Vorschriften gezweifelt, zumal es eine (seit Jahren unbearbeitete) Ausnahmeliste gibt, die unter anderem Kokosmilch, Erdnussbutter oder Fleischkäse erlaubt.
Schnitzel dürfen vegan sein!
Schnitzel, Wurst und Braten dürfen diese Namen tragen, auch wenn sie nicht aus tierischem Fleisch bestehen. Dies hat im Herbst der Europäische Gerichtshof entschieden. Auslöser war ein Fall aus Frankreich: Hier hatte die Regierung per Dekret diese Bezeichnungen für vegane Produkte verboten. Zwei Unternehmen bzw. Organisationen waren dagegen vorgegangen und bekamen nun Recht.

Wandel in der Fleischindustrie
Immer mehr Fleischunternehmen, darunter namhafte Marken wie Rügenwalder Mühle und Wiesenhof (PHW-Gruppe), erkennen die Notwendigkeit, sich den veränderten Verbraucherbedürfnissen anzupassen. In den letzten Jahren haben diese Firmen verstärkt in die Entwicklung und Vermarktung veganer Produkte investiert. Dieser Trend zeigt nicht nur ein wachsendes Bewusstsein für Tierschutz und Umweltfragen, sondern auch eine klare Reaktion auf die steigende Nachfrage nach pflanzlichen Alternativen. Die neue Produktpalette umfasst neben Würstchen und Aufschnitt auch innovative Snacks und Fertiggerichte, die sowohl fleischlose Genießer als auch Gesundheit und Nachhaltigkeit in den Fokus rücken. Dieser Wandel in der Produktstrategie ist ein positives Signal für die Zukunft des Tierschutzes und stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und tierfreundlicheren Ernährung dar.
Leitsätze zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, also auch veganer Fleischalternativen, gibt die sogenannte Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission heraus.
Dieses Gremium besteht aus Vertretern der Verbraucherschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensmittelüberwachung und somit aus allen am Markt beteiligten Gruppen. Es soll Verbrauchern Orientierung verschaffen und vor Irreführung schützen. Gemäß dieser Leitsätze gilt grundsätzlich: Die Art des Lebensmittels muss aus der Bezeichnung hervorgehen und erkennbar sein. Dies ist z. B. der Fall bei verarbeiteten Teilen wie Schnitzel, Wurst oder Gulasch. Diese Begriffe haben keinen gesetzlichen Bezeichnungsschutz. Deshalb dürfen sie grundsätzlich auch für vegetarische beziehungsweise rein pflanzliche, also vegane Alternativprodukte genutzt werden – vorausgesetzt, die besonderen Eigenschaften des Produktes sind für den Verbraucher nachvollziehbar. Andernfalls droht die Gefahr einer Täuschung. Durch Bezeichnungen wie „vegane Bratwurst aus Erbsenprotein“ oder „veganes Schnitzel auf Weizenproteinbasis“ wird dieses Problem umgangen. Außerdem muss eine „hinreichende sensorische“ Ähnlichkeit zum Namensvorbild auf Basis von tierischem Fleisch vorliegen. Das bedeutet: Geschmack, Form, Mundgefühl, Textur etc. sollen übereinstimmen, um den Namen zu rechtfertigen. Für gewachsene Stücke, wie z. B. Filet, Kotelett, Steak oder Schinken sind entsprechende Bezeichnungen für pflanzliche Alternativen nicht vorgesehen, es sei denn es liegt eine „weitreichende sensorische Ähnlichkeit“ vor.
Rechtlich verbindlich sind diese Leitsätze allerdings nicht, weshalb es immer wieder zu Streitigkeiten kommt. Es ist offensichtlich, dass die Fleischindustrie sich mit aller Kraft dagegen wehrt, dass ihre Produkte durch pflanzliche Alternativen ersetzt werden. Der Schutz der Konsumenten vor Verbrauchertäuschung ist oft nur vorgeschoben, allenfalls für Menschen, die sich rein pflanzlich ernähren, zählt dieses Argument. Denn warum sollte ein verantwortungsbewusster Konsument, dem Tierwohl, Klimaschutz und auch seine eigene Gesundheit wichtig sind, ein Stück Fleisch nicht durch eine pflanzliche Alternative ersetzen, die mittlerweile in Geschmack, Textur und Aussehen kaum mehr vom tierischen Vorbild zu unterscheiden sind, dafür aber unzählige Vorteile bietet? Es gibt hierfür keinen einzigen Grund als dem Streben nach Profit auf Kosten der Tiere.