Seit dem 1. Juli 2025 müssen tierische Produkte im Schweizer Handel entsprechend gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Hierzu zählen etwa Gänsestopfleber oder Fleisch, Eier und Milch, wenn z. B. Kühe enthornt, Schweine kastriert oder Hühnern die Schnäbel kupiert wurden. Im gleichen Zug hat der Bundesrat den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten verboten. Für das Importverbot sowie für die Deklarationspflicht gilt eine Übergangszeit von zwei Jahren. Die Schweiz nimmt mit dem Entscheid eine Pionierrolle ein und wird hierfür von Tierschützern gefeiert. Gleichzeitig wird aber die enge Fassung der Verbote kritisiert. Die Jagd mit Totschlagfallen etwa fällt nicht unter die gesetzliche Definition von „tierquälerischer Erzeugung“. Dem Importverbot war ein Volksentscheid vorangegangen, für ein Pelzverbot hatten hier mehr als 100.000 Unterstützer abgestimmt.

