Sind Tiere vor dem Gesetz "Sachen"?

Immer wieder liest man, dass Menschen traurig darüber sind, dass Tiere vor dem Gesetz noch immer als Sache behandelt würden. Diese Annahme ist weit verbreitet, aber falsch.

Am 01.08.2002 wurde der Tierschutz im Grundgesetz in Art. 20 a GG verankert. Dort ist ausgeführt: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere (...)." Folgerichtig hat der Gesetzgeber in § 90 a des Bürgerlichen Gesetzbuches folgende Vorschrift aufgenommen: „Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.“

Damit ist vom Gesetzgeber gewollt, dass Tiere vor dem Gesetz keine Sachen sind!

Als Beispiel kann man auch das Tierschutzgesetz anführen, welches in § 1 festschreibt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Dass die Möglichkeiten, die das Tierschutzgesetz bietet, von den Behörden oder Strafgerichten, also der Ebene von Verwaltung oder Justiz, häufig leider nicht angewendet oder ausgeschöpft werden, um Tierquälerei angemessen zu ahnden, ist wiederum ein anderes Thema; Fakt ist aber, dass wir in Deutschland Gesetze haben, die Tiere als fühlende Lebewesen anerkennen und schützen. Die Ebene der Legislative ist daher in Deutschland gut aufgestellt.

§ 90: "Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände."

Zu Missverständnissen hat immer wieder die oben genannte Formulierung „Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden“ geführt. Es bleibt aber dabei, dass Tiere keine Sachen sind. Dieser Zusatz bedeutet lediglich, dass einige für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend auf sie anzuwenden sind. Deshalb gelten für Tiere z.B. auch die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf mit den entsprechenden Gewährleistungsvorschriften oder im Falle eines gefundenen Tieres das Fundrecht. Sie können verkauft oder getauscht werden, oder auch geschlachtet oder euthanisiert werden.

Tiere sind auch keine „Personen“, weder natürliche noch juristische Personen. Sie sind keine Rechtssubjekte, können also auch nicht ihre Rechte eigenständig vor Gericht geltend machen oder erben.

Dr. Evelyne Menges

Vizepräsidentin aktion tier Tierrettung München und Rechtsanwältin