Pressemitteilung

Spanien macht es vor – gemeinsames Sorgerecht für Haustiere

Spanien gilt in Sachen Tierschutz eher als rückständig. Stier- oder Hahnenkämpfe sowie Windhunderennen sind Veranstaltungen, die Teile der Bevölkerung noch immer lieben. Jedem Tierfreund hingegen stellen sich beim Gedanken an derartige Festivitäten die Nackenhaare auf. Umso erstaunlicher, dass ausgerechnet die Spanier nun per Gesetz ganz offiziell Tiere als Wesen mit Gefühlen deklarieren.

„Trennt sich in Spanien nun ein Paar, wird das Tier nicht mehr als häuslicher Gegenstand behandelt“, freut sich Frau Dr. Tina Hölscher, Tierärztin von aktion tier e.V..

Bisher war die Gesetzeslage ganz anders. Konnten sich die Beteiligten nicht einigen, erfolgte die Aufteilung nach dem finanziellen Wert. Neben der Kaffeemaschine, dem Tafelsilber und dem Mobiliar wurde auch das Haustier entweder dem einen oder anderen zugesprochen. Und das ohne Rücksicht darauf, wo es ihm womöglich besser erginge. „Derjenige, der leer ausging, hatte keinerlei Anrecht auf den Vierbeiner mehr“, berichtet die Tierärztin aus der Vergangenheit.

Das hat sich nun grundlegend geändert. Kommen die Parteien zu keinem einvernehmlichen Entschluss, wer das Tier denn nun bekommt, erteilt ein Richter ein Urteil, bei dem vor allem das Wohl des Tieres berücksichtigt wird. Er darf ein gemeinsames Sorgerecht aussprechen. So kann in diesen Fällen allen Parteien gerecht werden, sowohl den Zwei- als auch den Vierbeinern.

„Deutschland ist hier leider rückständig. Bei uns steht das Tier in Trennungsangelegenheiten immer noch auf einer Ebene mit dem Couchtisch“, bedauert die Veterinärin. Höchste Zeit, dass wir es den Spaniern gleichtun. Schließlich können die Haustiere genauso wie Kinder am allerwenigsten für eine Scheidung.

weitere Informationen bei:

Dr. med. vet. Tina Hölscher

Tierärztin bei aktion tier – menschen für tiere e.V.

Mobil: +49 177 2451198
E-Mail: tierarzt[at]aktiontier.org