Zur Umsetzung des Tierschutzes haben wir unser Tierschutzgesetz, welches zahlreiche wichtige, aber gleichzeitig sehr allgemein gehaltene Regelungen enthält. Von zentraler Bedeutung ist §1, in dem es heißt: “Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Ebenfalls wichtig ist §2, der festlegt, dass Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend zu ernähren, zu pflegen und unterbringen sind, wobei die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden dürfen, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Das klingt erst einmal gut, wirft allerdings die Frage auf, warum zum Beispiel industrielle Massentierhaltung mit Tausenden in Ställen oder Käfigen zusammengepferchten Tieren, von denen 20% die schlimmen Bedingungen nicht bis zum Schlachttermin überleben, überhaupt existieren darf. Sie ist alles andere als artgerecht und fügt den Tieren massive Schmerzen und Leiden zu. Es scheint, als sei die Produktion von billigen Lebensmitteln ein Freibrief, um ungestraft, massiv und dauerhaft gegen das Tierschutzgesetz zu verstoßen.